| Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 13.02.2026) |
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A2: Fahrtkostenregelung
Antragstext
Der Maximalbetrag für Erstattungen von Fahrtkosten gemäß § 12 der Finanzordnung
der GRÜNEN JUGEND Berlin ergibt sich ab dem 02.03.2026 wie folgt:
Der Maximalbetrag richtet sich nach der Strecke zwischen Start und Ziel
laut Fahrkarte, die Länge der Strecke wird anhand der Autoroute in
Kilometern berechnet.
Für alle Strecken bis 50 Kilometer liegt der Maximalbetrag bei 11€, für
jeden weiteren Kilometer erhöht sich der Maximalbetrag um 0,15€. c. d. Es
werden nicht mehr als 100€ pro Strecke erstattet.
Für Fahrtkosten mit Privaten PKW entspricht die Pauschale der Pauschale
des StG/BRKG (zum Zeitpunkt des Beschlusses: 0,30 €/km).
Der Maximalbetrag muss regelmäßig auf Angemessenheit überprüft werden und
Änderungen sind im Normalfall von der Landesmitgliederversammlung zu
beschließen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Landesvorstand eine Änderung
vornehmen und muss den Mitgliedern mitgeteilt werden.
Begründung
erfolgt mündlich.
Sollte die Neufassung der Finanzordnung bzw. der Paragraph zu Fahrtkosten nicht beschlossen werden, wird der Antrag zurückgezogen.
