Das Berliner Modell legt aktuell fest, dass bei großen Neubauvorhaben mindestens 30% miet- und belegungsgebundener Wohnraum entstehen soll. Im Gegenzug erhalten Investor*innen eine Förderung. Das Neuköllner Modell sorgt dafür, dass diese Regeln nicht nur bei großen Vorhaben gelten, sondern auch bei kleineren - z.B. bei Nachverdichtung.
Antrag: | Leitantrag: Wem gehört die Stadt? |
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Antragsteller*in: | Tjado Stemmermann (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.03.2025, 22:19 |