Auch wenn Unternehmensspenden verboten werden, wäre es theoretisch möglich, dass Unternehmen z.B. Schenkungen tätigen und inoffiziell Personen beauftragen, dieses Geld an die Parteien weiterzuleiten und damit das Verbot zu umgehen.
Um dieser Möglichkeit den Riegel vorzuschieben, hat bspw. Litauen in ihrem Gesetz zu Parteispenden eingeführt, dass natürliche Personen maximal zehn durchschnittliche Monatseinkommen spenden dürfen. Diese Regelung würde Personen immer noch die Möglichkeit geben, große Spenden an Parteien zu tätigen, dabei aber Spenden mit fragwürdiger Herkunft unterbinden.
Quelle:
https://www.coe.int/en/web/venice-commission/-/CDL-REF(2018)041-e Art. 10 (2)