Wir fordern ganz richtig, dass Wahlrecht nicht an Alter geknüpft sein soll, ergo Wahlalter ab Geburt. Wir wollen alle jungen Menschen empowern, nicht ihre Eltern. Unser Wahlrecht kennt keine Übertragung der Stimme an Dritte (Unmittelbarkeitsgrundsatz) und nur in einem Fall (Auslandswahl) die Notwendigkeit, sich in Wahlregister eintragen lassen zu müssen. Ein solches Treuhandprinzip steht also gegen den Gedanken von Wahlrecht ab Geburt, nämlich junge Menschen eine Stimme zu geben. Außerdem würde das einen rechtlich völlig einmalige und schwer begründbare Ausnahme zum Nachteil junger Menschen schaffen - wir lassen ja auch nicht die Angehörigen von kognitiv oder physisch eingeschränkten Personen für diese abstimmen.
Antrag: | Für ein sicheres, gerechtes und demokratisches Berlin – unsere Vorschläge für das Wahlprogramm 2026 |
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Antragsteller*in: | Leander Hirschsteiner (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 18.03.2025, 20:34 |