Strafbefehle sind ein Mittel der StPO, um kostengünstig und ressourcenschonend für die Justiz und mit wenig emotionaler und finanzieller Belastung für die Betroffenen evidente und nicht allzu schwerwiegende Verfahren abzuschließen. Gegen Wohnungslose sollten sie aber nicht erlassen werden.
Antrag: | Für ein sicheres, gerechtes und demokratisches Berlin – unsere Vorschläge für das Wahlprogramm 2026 |
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Antragsteller*in: | Leander Hirschsteiner (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 18.03.2025, 19:55 |