Vorratsdatenspeicherung ist ein bundespolitisches Thema, daher die Streichung.
Zum Rest:
Steht quasi so im Wahlprogramm der Berliner Grünen zur Abgeordnetenhauswahl 2021
Es gibt keinen eindeutigen Beweislage für die präventive Wirkung von Videoüberwachung, auch mutmaßliche Vorteile für die Strafverfolgung oder das Sicherheitsgefühl sind nicht eindeutig nachweisbar [1]. Gleichzeitig ist sie jedoch ein massiver Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Anonymität.
Biometrische Gesichtserkennung wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis zu Recht abgelehnt, dem u.a. der grünennahe Verein netzbegrünung angehört [2]. Biometrische Gesichtserkennung schränkt die Privatsphäre von Individuen massiv ein - theoretisch lassen sich so vollautomatisch Bewegungsprofile erstellen. Besonders für politische aktive Menschen kann biometrische Videoüberwachung daher abschreckend wirken und so die Meinungs- und Versammlungsfreiheit erheblich einschränken. Sie kann gezielt eingesetzt werden um Aktivist*innen zu identifizieren, wie es übrigens u.a. in China passiert [3].
Zudem sind Systeme zur biometrischen Gesichtserkennung fehleranfällig und diskriminierend. Studien zeigen, dass insbesondere Frauen und People of Color überdurchschnittlich häufig falsch identifiziert werden [2]. Dies kann zu ungerechtfertigten polizeilichen Maßnahmen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Quellen:
[1] https://netzpolitik.org/2022/bundestagsstudie-polizeiliche-ueberwachung-und-ihre-negativen-folgen/
[2] https://gesichtserkennung-stoppen.de/
[3] China: https://netzpolitik.org/2022/ueberwachung-in-china-totale-praeventive-kontrolle/