Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung auf der Bezirkekonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 4. GJ B Positionen für das Superwahljahr |
Antragsteller*in: | Lotte Mohren |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.08.2020, 10:35 |
A16: Neue Standards für die Kältehilfe
Antragstext
Anfang des Jahres wurden etwa 2000 Personen gezählt, die in Berlin keine
Unterkunft haben und auf der Straße leben. Obwohl diese Zahl deutlich geringer
ist, als im Vorfeld erwartet, stehen im Gegensatz dazu nur etwa 1000
Notübernachtungen in der Kältehilfezeit bereit und lediglich circa 200
Schlafplätze im Sommer. Dass diese Anzahl nicht ausreicht, ist leicht zu
erkennen!
Wer versucht, die eigene Obdachlosigkeit zu beenden, bekommt aktuell viele
Steine in den Weg gelegt. Notübernachtungen haben in der Regel eine Beschränkung
auf 3-5 Nächte pro Monat, öffnen erst spätabends und setzten früh morgens die
Obdachlosen wieder auf die Straße. Wer also nicht auf der Straße schlafen will,
muss sich den strikten Regeln der Notunterkünfte beugen und sich täglich mit den
existenziellen Fragen, einer Übernachtungsmöglichkeit und Geld für die nächste
Mahlzeit auseinandersetzen. Wenn man aufgrund einer fehlenden Fahrkarte große
Strecken zu Fuß zurücklegen muss, kein Google Maps oder viel Gepäck hat, bleibt
keine Zeit mehr, um Behördengänge zu machen oder sich Gedanken über individuelle
Lösung zu machen, wie die eigene Obdachlosigkeit langfristig beendet werden
kann.
Deswegen muss die Kältehilfe ebenso wie die Konzeption der ganzjährigen
Notunterkünfte grundlegend überarbeitet werden. Zwar muss das Ziel sein, diese
langfristig überflüssig zu machen, so lange aber Menschen noch nicht über ASOG
(Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) oder Housing first untergebracht
werden können, braucht es einheitliche Qualitätsstadards für
Kältehilfeeinrichtungen. Dazu gehört die Unterbringung in Zimmern mit begrenzter
Bettenzahl, ein einheitlicher Betreuungsschlüssel von Sozialarbeiter*innen und
eine adäquate ärztliche Versorgung. Damit obdachlose Menschen sich nicht jeden
Tag aufs neue Gedanken über ihre Unterbringung in der kommenden Nacht machen
müssen, soll der Aufenthalt in der Notübernachtung nicht auf eine bestimmte
Tageszahl begrenzt sein oder abhängig sein von der Bereitschaft, Gespräche mit
Sozialarbeiter*innen zu führen. Obwohl ein solches Angebot zur Vermittlung,
Begleitung bei Behördengängen und Unterstüzung mit Dolmetscher*innen
unerlässlich ist, sind wir überzeugt davon, dass verpflichtende Auflagen zu
Gesprächen nicht zielführend sind und bei weitem nicht so erfolgreich sind wie
freiwillige Angebote.
Um Zeit und Raum für diese Angebote zu schaffen, muss die Beschränkung der
Öffnungszeiten aufgehoben werden, sodass auch tagsüber ein Aufenthalt in der
Notübernachtung möglich ist. Auch Personen, die eine Sucht haben, dürfen nicht
von dem Angebot ausgeschlossen werden wie es zur Zeit in einigen Einrichtungen
der Fall ist. Nur so kann im Sinne der Betroffenen eine passende und
individuelle Lösung zur Beendung der Obdachlosigkeit gefunden werden, frei von
existenziellen Nöten und einem täglichen Überlebenskampf.
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