Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung auf der Bezirkekonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | 4. GJ B Positionen für das Superwahljahr |
Antragsteller*in: | Klara Schedlich (KV Berlin-Reinickendorf) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.08.2020, 10:47 |
A21: Mehr Entscheidungskraft den Betroffenden – Schüler*innenpartizipation stärken
Antragstext
Gerechte Behandlung von Schüler*innen in der Schulgemeinschaft ist nicht immer
selbstverständlich gegeben. Die Berliner Schulverfassung ist eine der
demokratischsten deutschlandweit. Dennoch stellen wir eine erhebliche Diskrepanz
zwischen ihren Möglichkeiten und ihrer Wahrnehmung fest. Diese Diskrepanz ist
auf einen Konstruktionsfehler des Schulgesetzes und der herrschenden Einstellung
über Schulpolitik zurückzuführen. Die Möglichkeit funktionierender
demokratischer Prozesse an Schulen ist die Voraussetzung, möglichst viele
Entscheidungen an der Schule über diese Prozesse zu Regeln: Schulkultur,
Verwirklichung der Rahmenlehrpläne, Gebäudegestaltung und viele Weitere.
Das Schulgesetz bietet einen weiten Rahmen, aber wenig Mittel um Mitbestimmung
durchzusetzen. Daher fordert die Grüne Jugend Berlin ein Beanstandungsrecht auch
für schulische Gremien. Damit soll gewährleistet werden, dass die schulischen
Mitwirkungsrechte eingehalten werden.
Die Gremien in den Schulen agieren oft eigenständig in einem eigentlich
gemeinschaftlichen Prozess. In einem solchen kann eine Interessenvertretung nur
funktionieren, wenn bekannt ist, welche Themen wo beraten werden (Koordination)
und sich demnach zu ihnen geäußert werden kann (Repräsentation). Daraus
entstehen zwei Forderungen: Zum einen muss der schulische Diskurs zwischen den
Gremien auf zeitliche und inhaltliche Weise koordiniert sein. Sodass gemeinsame
Themen gemeinsam beraten und entschieden werden. Ein solcher
Koordinierungsauftrag muss im Schulgesetz verankert werden.
Im Schulgesetz gibt es einen Paragraphen zur „Stellung der gewählten
Vertreterinnen und Vertreter“. Wir fordern einen weiteren Paragraphen zur
„Stellung der beratenden Mitglieder“. Dieser soll insbesondere Anhörungsrechte
und Protokollrechte enthalten.
Schulen benötigen transparente Entscheidungsprozesse. Die Senatsverwaltung soll
von ihrem Recht, Geschäftsordnungen zu erlassen verpflichtend Gebrauch machen.
Schulen sollen sich eine Rahmengeschäftsordnung geben, in der
gremienübergreifend Entscheidungsprozesse (im Sinne einer koordinierten
Gremienarbeit) festgehalten sind. Ein Geschäftsordnungsauftrag soll im
Schulgesetz verankert werden, sodass diese Verfahren dann auch über das
Beanstandungsrecht der Gremien durchsetzbar sind.
Außerdem haben die Schulen die Verantwortung die Schüler*innen über ihre Rechte
und Pflichten aufzuklären sowie ihnen die Bedeutung und Möglichkeiten einer
Schüler*innenvertretung bewusst zu machen. Die Schulen werden verpflichtet in
einem gemeinsamen Prozess ein Ausbildungs- /Förderkonzept für Schülervertreter
zu entwickeln. Das Recht der Schüler*innen über ihre Rechte aufgeklärt zu werden
muss als explizite Ergänzung der Informationsrechte im Schulgesetz verankert
werden. Gleichzeitig gilt es, das Demokratiebewusstsein als fachübergreifende
Kompetenz anzuerkennen. Ausreichende Aufklärung der Schüler*innen über ihre
Rechte innerhalb der demokratischen Strukturen von Schulen ist ein elementarer
Schritt in der Entwicklung hin zu mündigen Bürger*innen. Das Wissen über
Strukturen und Möglichkeiten, sowie erste Erfolgserlebnisse in Ämtern oder
Gremien führen die Kinder bestmöglich und praktisch an die Politik heran. Daher
fordern wir bereits mit dem Schulbeginn in der ersten Klasse ein spielerisches
Heranführen an die Grund-, Kinder- und Menschenrechte und damit verbundene
Werte. Ab der Sekundarstufe soll sich in jeder Klasse intensiv mit den
schulgesetzlichen Regelungen zur Schüler*innenpartizipation beschäftigt werden.
Unter anderem müssen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der
Schüler*innenvertretung klar werden. Vor den Wahlen soll es die Möglichkeit
geben, das Verständnis für die Strukturen zu erneuern, beziehungsweise
auszubauen.
Schüler*innen sollen mehr Verantwortung erlernen, sich gegenseitig unterstützen
und mehr Partizipation in der Schule erlangen. Dieses Ziel verfolgt das Konzept
Klassenrat. Hier sind die Hauptakteure die Schüler*innen unter Eigenregie. Der
Besprechung von Probleme, Gestaltungswünsche, Klassenregeln usw. wird ein Forum
geboten. Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den Schüler*innen. Wir
fordern, dass an allen Schulen eine Klassenratsstunde pro Woche eingeführt wird.
Gleichzeitig müssen die Schüler*innen auch an den Klassenrat herangeführt und
ihnen die damit einhergehenden Möglichkeiten nahegebracht werden. Zu erlernen,
wie man in konkreten Situationen partizipieren kann, ist eine der Hauptsäulen
demokratischer Erziehung.
Die Schulkonferenz verkörpert die Idee, dass drei gleichwertige Parteien auf
Augenhöhe demokratische Entscheidungen treffen. Um dieses Prinzip zu vollenden
fordern wir, dass Schulleiter*innen zwar den Vorsitz führen, jedoch kein
Stimmrecht qua Amt mehr haben. Dahingehend soll die Schulverfassung geändert
werden.
Anonymisierte Umfragen
Zusätzlich zur bestehenden Möglichkeit der Beantragung von
Vergleichsuntersuchungen sollten anonymisierte Umfragen (Evaluation von Essen,
Regelungen etc.) an Schulen durchgeführt werden. Zweck ist die Förderung der
Demokratisierung von Schulen durch eine Vereinfachung des Einholens der
Meinungen zu neuen Ideen für schulinterne Projekte und Konzepte und Stärkung der
Meinungsbildung durch Integration aller Betroffenen in schulinterne Debatten.
Diese Umfragen dürfen durch alle Gremien beantragt werden, und dürfen für die
Schüler*innen nicht in Konflikt mit unterrichtlichen Verpflichtungen stehen.
Demokratie vor Ort erleben
Zu praktischer Demokratiebildung gehört auch das Gewinnen von Eindrücken in
politischen Institutionen vor Ort. Jede Schule sollte daher Ausflüge mit den
Schüler*innen zur Bezirksverordnetenversammlung ihres Ortes machen. Wir fordern
wahre Mitbestimmung in Form einer Möglichkeit zur Antragseinbringung der
Schüler*innen über den BSA in der Bezirksverordnetenversammlung. Mit dieser
Entscheidung geht eine Änderung des § 83 BschulG einher hin zu einem
allgemeinpolitischen Mandat für Schülervertretungen.
Demonstrationsrecht
Das Demonstrationsrecht gilt grundsätzlich auch für Schüler*innen und in der
Schulzeit. Wir fordern den Senat auf Wege zu finden, beide Grundrechte zu
ermöglichen. Es soll mit Freistellungsanträgen an die Klassen- oder
Schulleitungen gearbeitet werden, über die im Rahmen des Bildungs- und
Erziehungsauftrags befunden wird.
Begründung
erfolgt mündlich
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