In der GJ Berlin haben wir neben dem Landesvorstand verschiedene Gremien, die zu ihren zugewiesenen Bereichen Dinge erarbeiten können, um uns politisch als Verband voranzubringen. Deren Mitglieder wählen wir basisdemokratisch in den LMVs und schenken unseren Vertrauen, dass sie eigenständig ihre Ideen einbringen und umsetzen können.
In der Praxis könnte es vorkommen, dass einzelne Landesvorstandsmitglieder die Arbeit der Gremien einschränken, indem sie Zugänge blockieren beziehungsweise nicht genehmigen, was zu Frust der engagierten Gremienmitglieder führen würde. Das wäre besonders schade, wenn ganze Arbeiten bereits umgesetzt wurden und diese erst am Ende abgelehnt werden.
Jedoch ist in unserer Landessatzung nicht geregelt, dass der Landesvorstand so ein Veto-Recht besitzt und überhaupt blockieren darf. Dieser Antrag schließt diese Lücke und setzt folgende Punkte um:
- Unabhängigkeit der Gremien FINTA*-, VielPo-, Bildungsteam und Fachforen.
- Konkreter Schutz vor Blockade durch einzelne LaVo Personen.
- Koordiniertes Widerspruchsrecht des Landesvorstands, wenn sich davon mindestens 2/3 namentlich bekennt und dem Gremium schriftlich einen Grund gibt. Tut sie das nicht innerhalb von 7 Tagen, sind die Arbeiten automatisch genehmigt und das Widerspruchsrecht verfällt.
Das Quorum orientiert sich an der bestehenden Finanzordnung, wo 2/3 des Landesvorstands zustimmen muss, um finanzielle Ausnahmen genehmigen zu können (§11 Abs. 3, §12 Abs. 6, §13 Abs. 5 Finanzordnung).
