| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 24.10.2026) |
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A7: Charité statt SPARité - Keine Kürzungen auf dem Rücken der Beschäftigten
Antragstext
Im Januar 2022 trat an der Charité der lang erkämpfte Entlastungstarifvertrag in
Kraft. Dieser Tarifvertrag, welchen die Beschäftigten durch massiven Druck und
Streiks erkämpften, wurde für Kliniken in ganz Deutschland zum Vorbild, um
Beschäftigte im Gesundheitssystem spürbar zu entlasten.
Kein Rollback bei den Arbeitsbedingungen in der
Pflege!
Der Tarifvertrag legte erstmals verbindliche Mindestanforderungen für die
Besetzung von Pflegepersonal auf den Stationen fest. Außerdem wurde damit ein
System geschaffen, welches Pflegepersonal kompensiert, wenn diese
Mindestanforderungen nicht eingehalten werden. Wenn Beschäftigte beispielsweise
aufgrund von Personalmangel in besonders belastenden Schichten arbeiten,
erhalten sie durch den Tarifvertrag sogenannte Charité Entlastungspunkte
(CHEPs), die sie gegen Freizeit, Geld oder andere Dinge eintauschen können.
Pflegekräfte werden damit nicht nur für Überbelastung kompensiert, sondern der
Tarifvertrag schafft finanzielle Anreize für die Klinik, Personalmangel und
schlechte Arbeitsbedingungen zu vermeiden.
Auch die Ausbildungsbedingungen an der Charité wurden durch den Tarifvertrag
verbessert. Es wurden unter anderem drei neue Ausbildungsstationen und eine neue
Lern-Intensivstation geschaffen. Außerdem wurde das Betreuungsverhältnis von
Praxisanleitungen zu Auszubildenden verbessert.
Zusätzlich sicherte der Tarifvertrag auch eine psychosoziale Betreuung auf allen
Intensivstationen, damit auch die Pflegenden eine Anlaufstelle für schnelle
Beratung und Hilfe haben.
Klar ist, der Tarifvertrag war ein erster, notwendiger Schritt, um Beschäftigte
im Gesundheitswesen spürbar zu entlasten, die Gesundheitsversorgung und
Betreuung der Patient*innen sicherer zu gestalten und die Arbeits- und
Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Doch genau das ist gerade akut durch die
Reform der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Reform) der Bundesregierung bedroht.
Merz und Co. kürzen die Pflege zusammen
Im Juli verabschiedete die Bundesregierung die GKV-Reform, mit dem Ziel, Kosten
einzusparen und die Beiträge zu stabilisieren. Die Folgen und Kosten davon
tragen aber vor allem die Patient*innen, sowie die Beschäftigten selbst. Diese
Reform hat auch zur Folge, dass die Charité vom Sonderkündigungsrecht im
Tarifvertrag Gebrauch macht. Bereits im April kündigte die Klinik den
Tarifvertrag zum Jahresende, da sich die Rahmenbedingungen für die
Pflegefinanzierung mit der Reform ändern würden.
Doch für die Beschäftigten ist die Sparpolitik der Bundesregierung weit mehr als
ein paar Zahlen. Sie bedeutet im Zweifel Unterversorgung der Patient*innen,
Dauerbelastungssituationen für das Pflegepersonal, schlechtere
Ausbildungsbedingungen, eine erhöhte körperliche und psychische Belastung der
Pflegenden und dass Patient*innen schlechter versorgt werden.
Solidarität mit den Streikenden
Anfang September sind die Beschäftigten der Charité für den Erhalt und die
Weiterentwicklung des Tarifvertrages erstmals in den Warnstreik gegangen.
Seitdem haben sie mehrfach die Arbeit niedergelegt, und sie werden auch
weiterhin nicht lockerlassen. Die Beschäftigten haben schon einmal gezeigt, dass
sie sich gemeinsam gegen die Arbeitgeberseite durchsetzen können: Den
Entlastungstarifvertrag haben sie 2021 in einem wochenlangen Streik erkämpft.
Sie haben ihn nicht geschenkt bekommen und werden ihn sich nicht wieder nehmen
lassen.
Dabei streiken sie nicht nur für sich selbst. Gute Arbeitsbedingungen in der
Pflege sind die Voraussetzung für eine gute Versorgung. Wer Pflegekräfte
dauerhaft überlastet, gefährdet am Ende Patient*innen. Der Streik ist deshalb
auch ein Einsatz für ein Gesundheitssystem, in dem Menschen sicher versorgt
werden und Pflegekräfte ihren Beruf gesund ausüben können.
Als Grüne Jugend Berlin werden wir die Streikenden unterstützen: vor Ort am
Streikposten, bei Ansprachewochen in der Charité oder dadurch, dass wir ihre
Forderungen in die Grüne Partei tragen.
Keine Einschränkungen beim Streikrecht
Das Recht zu streiken ist durch die Koalitionsfreiheit in Artikel 9 des
Grundgesetzes geschützt und damit ein besonders wichtiges Grundrecht. Allerdings
können es gerade Studierende der Pflege und Hebammenwissenschaft an der Charité
nicht oder nur unter Inkaufnahme von drastischen Konsequenzen wahrnehmen.
Streiktage werden aktuell nämlich als Fehlzeiten gewertet. Im schlimmsten Fall
mit der Folge, nicht zur Prüfung zugelassen zu werden. Wer sein Grundrecht auf
Streik wahrnimmt, darf dafür nicht mit dem Abschluss bezahlen. Wir fordern die
Charité, die Hochschulen und den Senat auf, Streiktage ausdrücklich nicht als
Fehlzeiten anzurechnen und klarzustellen, dass die Teilnahme an Streiks keine
Nachteile für Prüfungszulassung und Abschluss hat. Andere Bundesländer haben
längst klargestellt, dass die Teilnahme an Streiks, die auch die
Ausbildungsbedingungen betreffen, nicht als Fehlzeit gewertet wird. Berlin muss
diesem Beispiel folgen.
Für uns als GRÜNE JUGEND Berlin ist klar: wir wollen ein gerechtes
Gesundheitssystem und dazu gehören immer gerechte und faire Arbeitsbedingungen
für die Beschäftigten. Deswegen stellen wir uns hinter die Forderungen der
Beschäftigten, der Gewerkschaft ver.di und der Krankenhausbewegung.
Wir fordern:
- Den Erhalt und die Weiterentwicklung des Entlastungstarifvertrags
- Verantwortung des Landes Berlin: Als Eigentümer der Charité muss der Senat
sich aktiv für die Beschäftigten einsetzen und darf sich nicht auf die
Bundespolitikberufen.
- Gute Ausbildung sichern: Ausbildungsstationen, Lern-Intensivstation und
die verbesserte Praxisanleitung müssen erhalten bleiben. Auszubildende und
Studierende dürfen nicht als Ersatz für fehlendes Personal eingesetzt
werden.
- Keine Nachteile für Streikende in Ausbildung und Studium: Streiktage
dürfen nicht als Fehlzeiten zählen und die Zulassung zu Prüfungen nicht
gefährden.
- Notdienstvereinbarungen auf Augenhöhe. Die Patientenversorgung muss
gesichert sein, aber ohne dass das Streikrecht durch überzogene
Besetzungsvorgaben faktisch ausgehöhlt wird.
- Eine klare Haltung der Grünen: Die Grünen in Berlin und im Bund müssen
sich hinter die Forderungen der Beschäftigten stellen und sich für ihre
Umsetzung einsetzen.
