Antragsteller*in: | Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 21.09.2024) |
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V3: Richtlinie zum Schutz vor sexueller Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
Antragstext
1. Einführung
Die GRÜNE JUGEND Berlin verpflichtet sich, sexueller Diskriminierung,
Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. Diese Richtlinie gilt für alle
Mitglieder und Teilnehmer*innen von Treffen und Aktionen. Sie umfasst:
a. Sexuelle Diskriminierung (geschlechtsbezogene Herabsetzung),
b. Sexuelle Belästigung (verbale, bildliche, schriftliche oder körperliche
Übergriffe mit sexuellem Bezug),
c. Sexuelle Gewalt (Nötigung, Vergewaltigung).
Beispiele:
- Herabwürdigende Kommentare über Körper oder Verhalten,
- Gesten und nonverbale Kommentare,
- Präsentation pornographischer oder sexistischer Darstellungen,
- Unerwünschte Berührungen oder Aufforderung zu sexuellem Verhalten.
2. Awareness-Verantwortliche
Im Landesvorstand sind alle für Awareness verantwortlich und ansprechbar. Die
Koordination übernimmt der*die Vielfaltspolitische Sprecher*in gemeinsam mit
der*dem Sprecher*in (quotiert) und in den Verantwortlichen in den
Kreisvorständen (1 Platz, offen). Der Landesvorstand, die Kreisvorstände und die
Verantwortlichen in den Kreisvorständen werden durch die „Beschwerdekommission
für Fälle sexueller Belästigung“ von Bündnis90/Die Grünen Berlin im Rahmen des
ersten Kreisvorstands-Landesvorstands-Treffens nach der Herbst-
Landesmitgliederversammlung fortgebildet. Zudem wird diese Fortbildung
zusätzlich einmal jährlich für die gesamte Basis angeboten.
3. Veröffentlichung
Die Richtlinie wird verbandsintern und auf der Website veröffentlicht. Auf der
Website wird die Awareness-Koordination im Landesvorstand (Vielfaltspolitische*r
Sprecher*in und Sprecher*in - quotiert) namentlich ausgewiesen und der gesamte
Landesvorstand als verantwortlich benannt. Zudem werden auf großen
Veranstaltungen wie der Landesmitgliederversammlung, den Bildungswochenenden,
Fördertagen und Aktiventreffen Informationen und Aushänge über die
„Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung“ und andere
Beratungsstellen bereitgestellt.
2. Grundsatz
Die GRÜNE JUGEND Berlin strebt ein möglichst diskriminierungsarmes Umfeld an, in
dem sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt als Verletzung der Rechte
der Betroffenen geahndet werden und Menschen ein Verständnis und Bewusstsein für
diese Problematiken besitzen. Solche Handlungen schaffen ein Klima der
Einschüchterung und Entwürdigung. Alle Funktionsträger*innen sind verpflichtet,
für ein respektvolles Miteinander zu sorgen. Insbesondere der Missbrauch von
Abhängigkeitsverhältnissen wird als schwerwiegend angesehen.
3. Maßnahmen und Sanktionen
1. Rechte der Betroffenen
Betroffene werden ermutigt, sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt
nicht hinzunehmen, sondern sich aktiv dagegen zu wehren. Sie haben das Recht,
sich zu beschweren.
2. Beschwerdekommission
Betroffene können sich an die „Beschwerdekommission für Fälle sexueller
Belästigung“ von Bündnis90/Die Grünen Berlin wenden. Diese bietet Beratung,
Unterstützung und ist zur Verschwiegenheit verpflichten.
3. Awareness-Verantwortliche als Ansprechpersonen
Der Landesvorstand und die Awareness-Verantwortlichen in den Kreisverbänden
stehen als Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie können Betroffene an die
Beschwerdekommission oder andere Hilfestellen weiterleiten.
4. Schutz der Anonymität
Die Identität der betroffenen Person wird nicht offengelegt.
5. Maßnahmen
Die GRÜNE JUGEND Berlin duldet keine sexuelle Diskriminierung, Belästigung oder
Gewalt. Mögliche Maßnahmen, welche durch die "Beschwerdekommission für Fälle
sexueller Belästigung“ durchgeführt werden, umfassen unter anderem:
- Formelle Gespräche,
- Sanktionen.
4. Verfahrensgrundsätze
Beschwerden werden vertraulich behandelt und in den folgenden Schritten
bearbeitet:
1. Entgegennahme der Beschwerde: durch die Beschwerdekommission oder Awareness-
Verantwortliche. Die Beschwerdekommission kann Fälle anonym per Mail unter
beschwerdekommission@gruene-berlin.de entgegennehmen.
2. Beratung und Erörterung der nächsten Schritte mit der betroffenen Person.
3. Weiterleitung an die Beschwerdekommission oder andere Hilfsstellen auf Wunsch
der betroffenen Person.
4. Nachsorge für die Person, die die Beschwerde entgegengenommen hat, durch eine
Beratung der Beschwerdekommission.
5. Maßnahmen werden auf Wunsch nach der Beratung durch die Beschwerdekommission
eingeleitet. Betroffene haben das Recht, über den Stand des Verfahrens
informiert zu werden.
5. Statistik und Prävention
Personen, die Beschwerden entgegengenommen haben, müssen der
Beschwerdekommission anonymisierte Daten über Status der Betroffenen und
Beschuldigten, Schwere des Vorfalls und Ort der Belästigung melden. Auf
Grundlage dieser Daten werden dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin durch
die Beschwerdekommission präventive Maßnahmen empfohlen.
6. Evaluation
Alle fünf Jahre erfolgt eine Evaluation der Richtlinie durch den Landesvorstand
der GRÜNEN JUGEND Berlin und die Beschwerdekommission von Bündnis90/Die Grünen,
um das Verfahren zu verbessern und Mitglieder wirksam zu Beschwerden zu
ermutigen.
7. Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt nach den satzungsgemäßen Regelungen in Kraft.