Für Personenwahlen ist ein Teil dieser Begriffe schon oben erklärt. Aber durch die explizite und eigenständige Nennung kann die Wahlordnung niedrigschwelliger und verständlicher werden. Das kann die Arbeit mit der Wahlordnung insbesondere für Menschen einfacher machen, die sich noch nicht so viel mit Wahlrecht und verschiedenen Mehrheitsformen beschäftigt haben. Der § 13 kann auch in Zukunft für weitere Begriffe genutzt werden, die erklärt werden müssen. Inhaltlich bzw. rechtlich ändert dieser Änderungsantrag eigentlich nichts.
Antrag: | Wahlordnung |
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Antragsteller*in: | Yannick Brugger (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 06.10.2022, 11:57 |