Das Wort "gründsätzlich" ist in rechtlichen Texten extrem unpraktisch, weil es entweder "ohne Ausnahme" oder "mit dem Vorbehalt bestimmter Ausnahmen" bedeutet [1]. Es hat also zwei gegensätzliche, sich widersprechende Bedeutungen. Das ist bei ungünstig, weil nicht klar ist, ob bspw. eine Wahl immer geheim sein muss, oder ob eine Ausnahme davon möglich ist. Der Änderungsantrag soll dieses Problem beheben, indem das Wort gestrichen und durch eine eindeutige Formulierung ersetzt wird.
Zu § 2: Hier wird die Stelle der Wahlordnung ergänzt und genannt, wann von der geheimen Wahl abgewichen werden kann. Das macht insbesondere das Lesen der Wahlordnung einfacher, da direkt ersichtlich wird, wo die Ausnahme zu finden ist. Dadurch wird die Wahlordnung niedrigschwelliger. Durch die direkt genannte Ausnahme wird auch eindeutig, in welchen Fällen eine geheime Wahl durchzuführen ist, und in welchen Fällen eine Ausnahme erfolgen kann.
Zu § 6: Hier ist das Wort "grundsätzlich" überflüssig, denn der nächste Satz erklärt, wann vom Mehrheitswahlverfahren abgewichen werden kann. Durch die Streichung wird der Text eindeutiger und prägnanter.