Durch diese Fristverlängerung soll es den Mitgliedern erleichtert werden, die Satzung zu bearbeiten.
Antrag: | Allgemeine Geschäftsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Ralf Retzlaff (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 24.09.2022, 18:56 |
Antrag: | Allgemeine Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Ralf Retzlaff (LV Grüne Jugend Berlin) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 24.09.2022, 18:56 |
(2) Satzungsänderungsanträge, derDer Haushaltsplanentwurf, Nachträge zum Haushaltsplan und der Rechnungsprüfungsbericht müssen mindestens 4 Wochen vor einer Landesmitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden und der Einladung zur LMV beiliegen. Änderungsanträge an diese können bis zwei Wochen vor der LMV gestellt werden.
(3) Satzungsänderungsanträge müssen mindestens 3 Wochen vor einer Landesmitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden und der
(3)(4) Sonstige Anträge müssen zwei Wochen vor Beginn der Landesmitgliederversammlung der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Änderungs- und
(4)(5) Die Landesgeschäftsstelle muss ihr vorliegende Anträge schnellstmöglich den Mitgliedern zugänglich machen.
(5)(6) Antragsteller*innen können bis zur Abstimmung des Antrags Änderungsanträge vollständig oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder
(6)(7) Anträge, die erst durch Änderungen zustande kommen oder ihren überwiegenden Inhalt bekommen sollen, sind unzulässig. Die Entscheidung über die Zulässigkeit
(7)(8) Als Dringlichkeitsanträge gelten alle Anträge, die nicht innnerhalb der, in der Satzung oder in der Geschäftsordnung erwähnten Frist eingereicht wurden. Für
(8)(9) Änderungs- und Ergänzungsanträge an Dringlichkeitsanträge können bis zum Beginn des Tagesordnungspunktes gestellt werden, in welchem der entsprechende
(9)(10) Alle beschlossenen inhaltlichen Anträge werden inklusive der Begründung zeitnah nach der Landesmitgliederversammlung auf der Website der GRÜNEN JUGEND
(1) Die Regelungen der allgemeinen Geschäftsordnung gelten in allen Gremien und
Organen der GRÜNEN JUGEND Berlin, soweit keine spezielleren Regelungen getroffen
wurden.
(2) Die Geschäftsordnung regelt unter anderem den Ablauf der Sitzung, die
Verfahren bei Abstimmungen und Kriterien für die Beschlussfähigkeit.
(1) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung
stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Während eines
Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht
zulässig.
(2) Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
auf Schluss der Redeliste,
Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
Antrag auf sofortige Abstimmung,
Antrag auf Vertagung,
Antrag auf Redezeitbegrenzung,
Antrag auf Aus-Zeit,
Antrag auf Ablösung der Tagungsleitung,
Antrag auf ein FINT*-Forum,
Antrag auf ein MARE-Forum,
Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages
Antrag auf offene Blockwahl.
(3) Der*die Antragsteller*in begründet seinen*ihren Antrag in einem Redebeitrag
von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen.
Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich
niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
(1) Beschlussfähig ist eine Sitzung, wenn mindestens die Hälfte der
ordnungsgemäßen Mitglieder des Gremiums anwesend sind.
(2) Auf Antrag eines Mitglieds muss die Beschlussfähigkeit geprüft werden.
(1) Zu Beginn jeder Sitzung wird eine Tagesordnung mit einfacher Mehrheit
beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf mit 2/3-Mehrheit geändert werden.
(1) Am Beginn jeder Sitzung wird eine Tagungsleitung mit einfacher Mehrheit in
offener Abstimmung festgelegt.
(2) Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt Anträge, Bewerbungen und
Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt
und entzieht das Wort und leitet die Wahlen. Die Tagungsleitung kann für die
Protokollführung und für die Durchführung von Wahlen Helfer*innen vorschlagen.
(3) Während der Wahlgänge dürfen keine Kandidat*innen der Tagungsleitung
angehören.
(4) Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus, trägt für den ungestörten Ablauf
der Sitzung Sorge und kann Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und
auf Dauer stören, aus der Sitzung ausschließen.
(5) Die Tagesleitung ist mindestens zu 50 Prozent mit FINT*-Personen zu
besetzen.
(1) Abstimmungen sind grundsätzlich offen durchzuführen. Auf Antrag und mit
Zustimmung von mindestens fünfzehn Prozent der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder wird eine Abstimmung geheim durchgeführt.
(1) Die Gremien der GRÜNEN JUGEND Berlin tagen in der Regel öffentlich.
(2) Bei Personalfragen und Angelegenheiten, die Persönlichkeitsrechte betreffen,
wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
(3) Die Öffentlichkeit kann mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder des Organs von allen
Sitzungen ausgeschlossen werden. §7 Absatz 2 dieser Geschäftsordnung bleibt
davon unberührt.
(1) Der Landesvorstand schlägt zu Beginn der Mitgliederversammlung ein Präsidium
als Tagungsleitung vor, dieses wird in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit
von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine geheime Abwahl kann jederzeit mit
absoluter Mehrheit vorgenommen werden. Das Präsidium unterbreitet der
Landesmitgliederversammlung einen Vorschlag zu Redezeiten und Modalitäten der
Antragsdebatte.
(2) Satzungsänderungsanträge, derDer Haushaltsplanentwurf, Nachträge zum
Haushaltsplan und der Rechnungsprüfungsbericht müssen mindestens 4 Wochen vor einer Landesmitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden und der Einladung zur LMV beiliegen. Änderungsanträge an diese können bis zwei Wochen vor der LMV gestellt werden.
(3) Satzungsänderungsanträge müssen mindestens 3 Wochen vor
einer Landesmitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden und der
Einladung zur LMV beiliegen. Änderungsanträge an diese können bis zwei Wochen
vor der LMV gestellt werden.
(3)(4) Sonstige Anträge müssen zwei Wochen vor Beginn der
Landesmitgliederversammlung der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Änderungs- und
Ergänzungsanträge müssen drei Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung der
Landesgeschäftsstelle vorliegen.
(4)(5) Die Landesgeschäftsstelle muss ihr vorliegende Anträge schnellstmöglich den
Mitgliedern zugänglich machen.
(5)(6) Antragsteller*innen können bis zur Abstimmung des Antrags Änderungsanträge
vollständig oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder
modifizierten Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung
über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen.
(6)(7) Anträge, die erst durch Änderungen zustande kommen oder ihren überwiegenden
Inhalt bekommen sollen, sind unzulässig. Die Entscheidung über die Zulässigkeit
trifft das Präsidium.
(7)(8) Als Dringlichkeitsanträge gelten alle Anträge, die nicht innnerhalb der, in
der Satzung oder in der Geschäftsordnung erwähnten Frist eingereicht wurden. Für
Anträge muss die Dringlichkeit zu Beginn der Mitgliederversammlung mit absoluter
Mehrheit festgestellt werden.
(8)(9) Änderungs- und Ergänzungsanträge an Dringlichkeitsanträge können bis zum
Beginn des Tagesordnungspunktes gestellt werden, in welchem der entsprechende
Dringlichkeitsantrag behandelt werden soll. Diese Änderungsanträge müssen allen
anwesenden Mitgliedern bei Einstieg in die jeweilige Antragsdiskussion in
elektronischer Form vorliegen.
(9)(10) Alle beschlossenen inhaltlichen Anträge werden inklusive der Begründung
zeitnah nach der Landesmitgliederversammlung auf der Website der GRÜNEN JUGEND
Berlin veröffentlicht. Dabei muss kenntlich gemacht werden, dass die Begründung
nicht Teil der Beschlusslage ist.
(1) Die allgemeine Geschäftsordnung wird mit absoluter Mehrheit durch die
Mitgliederversammlung beschlossen und geändert.
(2) Beschlüsse, Änderungen und Aufhebungen der Geschäftsordnung treten sofort in
Kraft.
Durch diese Fristverlängerung soll es den Mitgliedern erleichtert werden, die Satzung zu bearbeiten.