Aktuell ist nicht klar geregelt, wer den Landesverband in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Hier soll dieser Antrag Klarheit schaffen.
Dies sollen ab jetzt zwei Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstandes (Sprecher*innen, Politische Geschäftsführung, Schatzmeister*in) gemeinsam tun. Dass dies zwei Personen zusammen tun, vereint Handlungsfähigkeit im täglichen Geschäft mit dem Vorbeugen von Missbrauch.
Was die Personen bei ihrer rechtlichen Vertretung genau machen sollen, bestimmt weiter der Landesvorstand mit Mehrheit.
