Es steht seit mindestens 2023 in den Arbeitsprogrammen jeglicher Landesvorstand eine grundlegende Überarbeitung der Finanzordnung. Im vergleich zur vorherigen Form ändern sich folgende Sachen:
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Nicht nur die Organisatorische Geschäftsführung bekommt Kontozugang, sondern auch Sprecher*innen und alle Mitarbeiter*innen können welchen bekommen.
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Der HH berücksichtigt alle Gliederungen, es werden in der Finanzordnung nicht welche speziell hervorgehoben. FLINTA*- und Migraförderung werden weiterhin finanziell besonders berücksichtigt, da das durch das Genderbudgeting und das Vielfaltsstatut garantiert wird.
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Bei der Angabe des Inventars der GJB mit einem Wiederbeschaffungswert von mindestens 100€ ist der geschätzte Wert gemeint, da der tatsächliche nicht immer bestimmbar ist
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Das Überschreiten von einzelnen Haushaltsposten wird transparenter und einfacher gemacht um die Prioritäten von neu gewählten Landesvorständen möglich zu machen und besser auf unerwartete Ausgaben vorbereitet zu sein
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Der Jahresabschluss muss nicht an einem festen Datum vorliegen, sondern so dass genug Zeit ist das die Rechnungsprüfung ihren Bericht auf der ersten ordentlichen LMV des folgejahres einbringen kann
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Die erste Ordentliche LMV entscheidet über die finanzielle Entlastung
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Wir haben ein Verhältnis zu Spenden definiert. Wir behalten unsere politische Glaubwürdigkeit. Einzel- und wiederkehrende Spenden, welche innerhalb eines Kalenderjahres 1.000 Euro überschreiten, werden im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Spenden von juristischen Personen müssen unabhängig von der Höhe im Jahresabschluss angegeben und begründet werden. Bei der Angabe informiert die GRÜNE JUGEND Berlin zudem über die Tätigkeiten der jeweiligen Spenderfirmen. Über Sachspenden, Werbeanzeigen und Mitverschickungen entscheidet der Landesvorstand je nach Einzelfall auf Grundlage der genannten Kriterien.
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Wir führen Amts- und Mandatsbeiträge ein. 1% insb. für Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die geleisteten Beiträge werden im Jahresabschluss anteilsmäßig angegeben. Eine Reduktion oder Erlass ist mit Absprache mit der Schatzmeisterei möglich, wenn der Reduzierte Beitrag gezahlt wird oder der Erlass beschlossen wurde, zählt dies als vollständig geleisteter Beitrag, um die soziale Situation zu berücksichtigen.
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Aufwandsentschädigungen müssen nicht monatlich ausgezahlt werden, sondern im selben Jahr und in derselben Amtszeit.
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Es wird transparent gemacht, wann ein Honorarvertrag nötig ist. Auch Pat*innen der GJ können welche bekommen, da es diese Regelung nicht für Spender*innen gibt und wir nicht alle Pat*innen kennen (können).
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Der Jahresabschluss definiert. Die Anlagen die vorher zum Haushaltsentwurf gehörten, gehören jetzt zum Jahresabschluss sowie weitere Anlagen (Spenden, Mandatsbeiträge).
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Finanzordnung ist Teil der Satzung und regelt nicht aufgrund der Satzung.
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Auch Ersatzdelegierte und WK-Urlaub anderer Landesverbände können in der Reisekostenerstattung erstattet werden.
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Die Reisekostenerstattung wird auf aktuellen Stand gebracht, da die vorherige Regel nicht mehr den typischen Buchungsoptionen der DB entsprach. Es werden maximalbeträge seperat in einem inhaltlichen Antrag abgestimmt.
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Es gibt die Option, Fahrten mit einem privaten PkW zu erstatten. Die genaue Regelung findet sich ebenfalls im separaten Antrag.
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Der politische Rechenschaftsbericht ist nicht mehr teil der Finanzordnung, sondern wie vorher der regulären Satzung
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Vereinfachung der §§ zu Haushaltsplan und Erstattungen. Inhaltlich bleiben sie (außer in vorherigen Punkten anders beschrieben) gleich.
