Die bislang benannten Diskriminierungsmerkmale werden mit diesem Antrag nicht inhaltlich aufgegeben oder relativiert, sondern lediglich an die Formulierungen der Charta der Vielfalt angepasst.
Ziel der Satzungsänderung ist es, eine einheitliche, etablierte und gesellschaftlich anerkannte Grundlage zu verwenden. Die Charta der Vielfalt bildet bestehende Diskriminierungsrealitäten umfassend ab und wird von einer Vielzahl zivilgesellschaftlicher und politischer Akteur*innen genutzt. Durch die Angleichung schaffen wir sprachliche Klarheit, erhöhen die Verständlichkeit und vermeiden Uneindeutigkeiten oder inkonsistente Benennungen einzelner Merkmale.
Die Änderung dient damit der Aktualisierung und Präzisierung bestehender Regelungen, ohne den bisherigen politischen Anspruch der Grünen Jugend Berlin zu verändern. Vielmehr wird das bisherige Selbstverständnis gestärkt und klarer gefasst.
