Der Änderungsantrag stellt die zentrale Forderung nach einen Verbot von Kurzstreckenflügen klarer in den Vordergrund, z.B. dass wir vor allem die kommerziellen Inlandsflüge reduzieren wollen und dass der Ausbau der Bahn als kostengünstige und leistungsfähige Alternative die Voraussetzung dafür sein muss. Ein Verbot von Kurzstreckenflügen ist richtig, kann aber nur dann sozial gerecht und wirksam sein, wenn attraktive Bahnverbindungen als Ersatz zur Verfügung stehen, daher wurde dies ergänzt.
Darüber hinaus wurde die Forderung nach einer Ausweitung des Nachtflugverbots gestrichen, da dies erstens einen erheblichen Standortnachteil darstellen würde (Langstreckenflüge starten in der Regel spät abends) und zweitens die Gerichte die Frage bereits ausreichend beantwortet haben (Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses, den das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich bestätigt hat).