S2: 2_Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Statut der GRÜNEN JUGEND Berlin
Satzungstext
§1 Mindestquotierung
(1) Alle gewählten Gremien, Organe und Präsidien, gleichberechtigten Ämter und
Delegiertenplätze der GRÜNEN JUGEND sind mindestens zur Hälfte Frauen, inter,
nicht-binäre, trans und agender Personen zu besetzen. Dies gilt auch für den ge-
schäftsführenden Landesvorstand. Sind Delegationen, beispielsweise für den
Länderrat oder Bundesfinanzausschuss, nicht mindestens zur Hälfte mit Frauen,
inter, nicht-binäre, trans und agender Personen besetzt, verringert sich die
Zahl ihrer Stimmen um die Zahl, um die die Mindestquotierung unterschritten
wurde, steht bei Delegationen nur ein ordentlicher Platz zur Wahl, ist dieser
grundsätzlich
bei mindestens jeder zweiten Amtszeit mit einer Frau, inter, nicht-binäre, trans
und
agender Person zu besetzen. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Ist diese Person
Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Person, so muss im Anschluss der
Platz mindestens ebenso lange mit einer Frau, inter, nicht-binäre, trans und
agen-
der Person besetzt werden. Ordentliche und Ersatzdelegiertenplätze sind insge-
samt quotiert zu besetzten. Für Delegiertenwahlen, welche von der Abteilung
GRÜNE JUGEND von BÜNDNIS 90/ Die Grünen vorgenommen werden, gelten die
Quotierungsregelungen aus der Bundesund Landessatzung von BÜNDNIS 90/
Die Grünen.
(2) Über die Öffnung von offenen Plätzen entscheidet das FINTA*-Forum (§ 2).
§2 Frauen, inter, nicht-binäre, trans und
agender Forum
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden stimmberechtigten
Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen unter den Mitgliedern,
be-
schließen, ob sie ein Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Forum
(FINTA*-
Forum) abhalten wollen. Der Antrag wird mit einer Pro- und einer Contra-Rede be-
handelt, eine Öffnung der Debatte ist möglich. Die anwesenden Personen bera-
ten dann bis zu einer Stunde lang in Abwesenheit der weiteren Mitglieder und
tei-
len nach Ende des FINTA* -Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Die
Organisator*innen sind für ein Parallelprogramm für alle, die nicht am FINTA*
Fo-
rum teilnehmen, verantwortlich. Das FINTA* -Forum gilt als Teil des jeweiligen
Gre-
miums. Auf dem FINTA* -Forum können die anwesenden Frauen, inter, nicht-bi-
näre, trans und agender Personen:
- über die Öffnung von offenen Plätzen für alle Mitglieder entscheiden,
soweit vorher zu besetzende FIT-Plätze nicht besetzt werden konnten,
- ein Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Votum (FINTA* -Votum)
beschließen,
- ein Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Veto (FINTA* -Veto)
aussprechen.
(2) Öffnung von offenen Plätzen:
a. Sollte keine Frau, Inter, Nicht-binäre oder trans Person auf einen Frauen,
inter,
nicht-binäre, trans und agender Personenplatz (FINTA* -Platz) kandidieren oder
gewählt werden, bleiben diese Plätze unbesetzt. Es gibt keine Möglichkeit, diese
Plätze zu öffnen.
b. Auch offene Plätze müssten für den Fall, dass keine Frauen, inter, nicht-
binäre,
trans und agender Person auf einem FINTA* -Platz kandidiert oder gewählt wurde,
aufgrund der Regel, dass alle Gremien mindestens zur Hälfte mit Frauen, inter,
nicht-binäre, trans und agender Personen besetzt werden müssen (vgl. §1), unbe-
setzt bleiben. Diese Regel kann aber von einem FINTA* - Forum aufgehoben wer-
den.
c. Das FINTA* -Forum entscheidet, ob die noch zu besetzenden offenen Plätze für
alle Mitglieder freigegeben werden. Wird die Öffnung der Plätze abgelehnt, blei-
ben auch diese Plätze unbesetzt.
(3) Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Votum (FINTA* -Votum) /
Frauen,
Inter und Trans*Veto (FINTA* Veto):
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen,
inter, nicht-binäre, trans und agender Personen berühren, oder von denen diese
besonders betroffen sind, haben die Frauen, Inter und Trans * die Möglichkeit,
vor
der Abstimmung der Versammlung eine gesonderte Abstimmung nur unter den
Frauen, Inter und Trans*Personen durchzuführen. Es kann ein FINTA* -Votum, ein
FINTA* -Veto oder ein FINTA*-Votum verbunden mit einem FINTA* -Veto be-
schlossen werden. Ein FINTA* -Votum ist eine nicht bindende Empfehlung. Die
Entscheidung über diese Anträge wird mit absoluter Mehrheit getroffen. Sollten
die Abstimmungsergebnisse zwischen der Entscheidung des FINTA* Forums und
der Gesamtversammlung voneinander abweichen, hat das FINTA* – Veto auf-
schiebende Wirkung, soweit es vorher beschlossen wurde. Der Antrag kann erst
bei der nächsten Versammlung wieder eingebracht werden. Ein erneutes FINTA*–
Veto in der gleichen Sache ist nicht möglich.
§3 Redelisten
Die Redeleitung hat bei der Diskussionsleitung ein Verfahren zu wählen, welches
das Recht Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen auf die Hälfte
der Redezeit gewährleistet, gegebenenfalls auch die Führung getrennter Redelis-
ten.
§4 Einstellungspraxis
(1) Die GRÜNE JUGEND Berlin fördert auch als Arbeitgeberin die Gleichstellung.
In
Bereichen, in denen Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen
unter-
repräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt
einge-
stellt, bis die Parität erreicht ist.
(2) Wird auf einer Qualifikationsebene nur eine Stelle vergeben, so kann diese
von §4 Einstellungspraxis, Absatz (1) ausgenommen werden.
§5 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNEN JUGEND Berlin einen hohen
Stellenwert. Bei Seminaren und Veranstaltungen wird angestrebt, dass Frauen, in-
ter, nicht-binäre, trans und agender Personen mindestens die Hälfte der Teilneh-
mer*innen ausmachen. Falls ein Auswahlverfahren notwendig ist, werden Frauen,
inter, nicht-binäre, trans und agender Personen bei gleicher Qualifikation
bevor-
zugt. Zudem ist bei der Organisation und Planung von Veranstaltungen der GRÜ-
NEN JUGEND Berlin, z.B. bei Aktiventreffen, Seminaren oder Podiumsdiskussio-
nen, darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der eingeladenen Referent*in-
nen Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen sind.
§6 Frauen, inter-, trans- und genderpolitisches
Team
Nach der Wahl des Landesvorstandes werden in einem gesonderten Wahlgang ein aus
zwei Personen bestehendes Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender und
genderpolitisches Team gewählt, wobei eine Person Mitglied des Landesvorstandes
sein muss. Das Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender und gender-
politische Team fungiert als Koordination aller frauen-, inter-, trans- und
gender-politischen Belange. Es ist darüber hinaus angehalten, in regelmäßigen
AbständenFrauen-Inter-Trans*treffen einzuberufen. Diese dienen als
Vernetzungsinstrument der gezielten Frauen sowie Inter-und Trans*förderung. Das
frauen-, inter-, trans- und genderpolitische Team ist für die Ausrichtung der
Frauen-Inter-Trans*vollversammlung verantwortlich, der es Rechenschaft schuldig
ist. Ferner ist es inhaltliche*r Ansprechpartner*in für Frauen, inter, nicht-
binäre, trans und agender und genderpolitische Fragen innerhalb des Verbandes
und repräsentiert die GRÜNE JUGEND Berlin in Frauen, inter, nicht-binäre, trans
und agender und genderpolitischen Angelegenheiten nach außen. Außerdem ist es
zuständig für die frauen-*, inter-, nicht-binäre-, trans- und genderpolitische
Vernetzung zu Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
§7 Frauen-Inter-Trans*vollversammlung
(1) Die Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender Personen Vollversammlung
(FINTA*VV) tagt in der Regel einmal im Jahr.
(2) Die FINTA*VV kann darüber hinaus auf Verlangen des Landesvorstandes oder 5%
der Mitglieder die sich als bzw. Inter- und Trans Person definieren einberufen
werden.
(3) Die FINTA*VV ist in der Regel schriftlich von Frauen, inter, nicht-binäre,
trans
und agender Personen des Landesvorstandes unter Angabe der Tagesordnung
mit einer Frist von zwei Woche einzuladen.
(4) Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der GJB die sich als Frauen,
inter, nicht-binäre, trans oder agender Personen definieren. Alle anwesenden
Personen haben Rederecht.
(5) Beschlüsse der FINTA*VV sind den Beschlüssen der LMV untergeordnet.
(6) Aufgaben der FINTA*VV sind:
- Kontrolle des frauen-, inter-, nicht-binäre, trans- und genderpolitischen
Teams
- Initiierung frauen-, inter-, nicht-binäre, trans- und genderpolitischer
Maßnahmen
- Kontrolle der Einhaltung frauen-, nicht binäre, inter-, trans- und
genderpolitischer Grundsätze in allen Bereichen der GJB
- die FINTA*VV entwickelt Vorschläge für Beschlussvorlagen der LMV.
§8 Schlussbestimmungen
Durch das Akronym FINTA* sind Frauen, inter, nicht-binäre, trans und agender
Personen jeden Geschlechts und Menschen, die sich als nicht-binär
identifizieren, bezeichnet. Die Selbstidentifikation ist dabei entscheidend. Die
GRÜNE JUGEND akzeptiert und respektiert jede Selbstidentifikation.
Wir verwenden die Schreibweise Frauen* um darauf hinzuweisen, dass die Kate-
gorie „Frau“ sozial konstruiert ist.