S3: 3_Vielfaltsstatut der GRÜNEN JUGEND Berlin
Satzungstext
Unsere Gesellschaft ist geprägt von Ausschlüssen und Hierarchien. An einigen
Stellen sind wir theoretisch gleich an Rechten und Möglichkeiten. In der Praxis
aber trennen uns Strukturen und Ideologien der Ungleichheit. Sexismus, Rassismus
und andere Diskriminierungen betreffen uns dabei unterschiedlich stark.
Politisch kämpfen wir gegen Diskriminierung und Ungerechtigkeit, für radikale
Demokratie und Gleichstellung. Aber Strukturen und Ideologien der Ungleichheit
prägen auch uns und unseren Verband, deshalb müssen wir ihnen auch in unserem
Verband begegnen. Unser Anspruch ist es daher, unsere Strukturen und uns selbst
kritisch zu hinterfragen und wo nötig zu verändern. In diesem Statut sammeln wir
grundlegende Instrumente, mit denen wir diese Veränderungen nachhaltig angehen.
Dieser Prozess ist die Verantwortung des gesamten Verbandes, insbesondere
derjenigen die nicht oder wenig benachteiligt werden. Wir möchten die Grüne
Jugend Berlin zu einem inklusiven Verband entwickeln, in dem alle unabhängig von
ihrem Hintergrund darin bestärkt werden, Politik zu machen und den Verband sowie
unsere Gesellschaft zu verändern. Diskriminierungen aufgrund von tatsächlicher
oder zugeschriebener Herkunft, Ab-
stammung, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder
chronischer Erkrankung, Alter, Aussehen, Gewicht, sozialem Status, Einkommen,
Staatsangehörigkeit oder Bildungsabschluss möchten wir abbauen und Betroffene
unterstützen. Wir wollen darüber hinaus Betroffene unterstützen und gezielt
fördern durch Vernetzungangebote, Bildungsarbeit. ua. . Neben strukturellen
Veränderungen des Verbandes erfordert das vor allem die Bereitschaft
Nichtbetroffener sich mit vielfaltspolitischen Themen aktiv zu beschäftigen. Es
ist somit besonders wichtig, dass nicht nur Menschen mit
Diskriminierungserfahrung im Bereich Vielfalt und Antidiskriminierungs aktiv
sind, sondern auch, dass nicht betroffene Mitglieder sich solidarisieren und
sich bei der Verbandsöffnung für unterschiedliche Menschen aktiv einbringen Die
Gesellschaft und unser Verband sind immer in einem Entwicklungsprozess.Dieses
Statut muss diesen Prozess widerspiegeln und angepasst werden, wenn wir diese
Ziele verfehlen.
§1 Antidiskriminierung
(1) Die Landesmitgliederversammlung wählt zwei Ansprechpersonen für
Diskriminierungsfälle. Sie arbeiten vertraulich und sind Ansprechpersonen für
Menschen, die innerhalb der Grünen Jugend Berlin Diskriminierung erfahren. Die
Ansprechpersonen sollen eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Betroffene von
Diskriminierung bieten. Wenn von der beschwerdeführenden Person gewünscht,
verweisen die Ansprechpersonen an oder kooperieren mit den
Antidiskriminierungsstrukturen von Bündnis 90/Die Grünen Berlin sowie externen
Beratungsstellen.
(2) Jedes Mitglied des Landesvorstands der Grünen Jugend Berlin muss innerhal
der ersten 6 Monate zur Antidiskriminierung/ vielfaltspolitischen Themen weiter-
bilden. Dies gilt auch für nachgewählte Mitglieder. Das Angebot soll dem Verband
helfen, nicht nur sich zu bestimmten Themen zu sensibilisieren, sondern auch die
politischen Forderungen von marginalisierten Gruppen zu verstehen und zu ver-
treten. Die Weiterbildung soll für weitere Mitglieder auch offen sein.
§2 Selbstorganisierung
Ein Safer Space (deutsch: sicherer Raum) bietet einer Gruppe, die von der
gleichen Diskriminierungsform betroffen ist, die Möglichkeit, sich unter
Ausschluss Nichtbetroffener auszutauschen, zu vernetzen und zu bestärken. Dabei
ist nicht garantiert, dass dieser Raum frei von Diskriminierung ist. Von einer
größeren Sensibilität aufgrund ähnlicher Betroffenheit wird aber ausgegangen.
Selbstorganisierte Gruppen sollen solche sichereren Räume innerhalb des
Verbandes schaffen.
(1) Von einer bestimmten Diskriminierungsform Betroffene haben das Recht, sich
verbandsintern unter Ausschluss Nichtbetroffener zu organisieren. Der Verband
soll diese Organisationsform aktiv fördern. Alle Gliederungen und Organe des
Verbandes sind dazu angehalten, insbesondere Neumitglieder auf selbstorgani-
sierte Gruppen hinzuweisen und den Kontakt herzustellen.
(2) Die Grüne Jugend Berlin stellt die notwendigen Ressourcen, insbesondere
Räumlichkeiten, für selbstorganisierte Gruppen zur Verfügung.
(3) Selbstorganisierte Gruppen müssen jährlich ihre Anerkennung durch eine
Landesmitgliederversammlung beantragen, um als offizielles Organ agieren zu
können. Die Anerkennung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Eine Aberkennung ist nur
mit satzungsändernder Mehrheit möglich.
(4) Wird eine bereits existierende selbstorganisierte Gruppe inaktiv, muss das
vielfaltspolitische Team spätestens nach 6 Monaten ohne Treffen ein
Vernetzungstreffen für die Betroffenen der jeweiligen Diskriminierungsform
veranstalten und dort zu den Möglichkeiten von Selbstorganisation im Verband
informieren.
§3 Vielfaltspolitisches Team
(1) Das vielfaltspolitische Team besteht aus vier Personen. Diew Plätze werden
nach der Wahl des Landesvorstands durch die Landesmitgliederversammlung
gewählt. Mindestens eine Person im vielfaltspolitischen Team muss Mitglied des
Landesvorstands sein. Diese Person vertritt die Grüne Jugend Berlin als
Diversity-
Beauftragte*r bei Bündnis 90/Die Grünen Berlin.
(2) Aufgabe des vielfaltspoltischen Teams ist es Prozesse anzustoßen, um
diskriminierende Strukturen, wie in der Einleitung beschrieben, abzubauen und
Be-
troffene zu unterstützen. Das vielfaltspolitische Team
- plant Strategien und Maßnahmen, den Verband für marginalisierten Menschen
öffnen.
- fördert und unterstützt die Gründung und Arbeit selbstorganisierter
Gruppen solange und soweit die Gruppen das wollen.
- kümmert sich um gezielte Förderangebote für marginalisierte Menschen
innerhalb der GRÜNEN JUGEND Berlin.
(3) Die Zuständigkeit für geschlechterpolitische Fragen liegen beim Frauen,
inter,
nicht-binäre, trans und agender und genderpolitischen Team. Dieses soll mit dem
vielfaltspolitischen Team eng zusammenarbeiten. Das vielfaltspolitische Team
tagt mindestens zweimal jährlich gemeinsam mit dem Frauen, inter, nicht-binäre,
trans und agender und genderpolitischen Team.
(4) Das vielfaltspolitische Team berichtet der Landesmitgliederversammlung
jährlich von seiner Arbeit.
(5) Dem vielfaltspoltischen Team steht ein Budget zur satzungsgemäßen Erfüllung
seiner Aufgaben zur Verfügung
§4 Arbeitsprogramm
Die GRÜNE JUGEND Berlin beschließt jährlich ein Arbeitsprogramm Vielfalt und
Antidiskriminierung. Das Arbeitsprogramm bietet die Grundlage für die
Verbandsarbeit in diesen Bereichen und legt Ziele und Strategien fest. Das
Arbeitsprogramm wird vom Landesvorstand gemeinsam mit dem vielfaltspolitischen
Team erarbeitet und eingebracht. Diversitätsbezogene Arbeitsgruppen und
Fachforen, selbstorganisierte Gruppen von Menschen mit
Diskriminierungserfahrungen, die Kreisverbände, das FINTA*- und genderpolitische
Team, sowie der Arbeitsbereich Vielfalt und Antidiskriminierung des
Bundesverbandes werden dabei beratend in die Erarbeitung einbezogen.
§ 5 Forum für Menschen mit Antisemitismus- oder
Rassismuserfahrung
(1) Auf Antrag zur Geschäftsordnung können die anwesenden und stimmberechtigten
Mitglieder, die Antisemitismus- und/oder Rassismuserfahrungen machen,
beschließen, ob sie ein MARE-Forum abhalten wollen. Nicht von Rassismus oder
Antisemitismus betroffene sind von diesem Forum ausgeschlossen. Die anwesenden
Personen beraten dann bis zu einer Stunde lang und teilen nach Ende des MARE-
Forums das Ergebnis dem gesamten Gremium mit. Das MARE-Forum gilt als Teil des
jeweiligen Gremiums, eine Fortsetzung der Versammlung während des Forums ist
nicht möglich. Auf dem MARE-Forum können die anwesenden Mitglieder mit
Antisemitismus- oder Rassismuserfahrung:
- über die Öffnung von Plätzen für Mitglieder ohne Rassismus- und/oder
Antisemitismuserfahrung entscheiden, soweit vorher zu besetzende MARE-
Plätze nicht besetzt werden konnten,
- ein MARE-Votum beschließen,
- ein MARE-Veto aussprechen.
(2) MARE-Votum/MARE-Veto:
Bei Anträgen, die formal oder inhaltlich das Selbstbestimmungsrecht von MARE-
Personen berühren, oder von denen diese besonders betroffen sind, kann ein MARE-
Forum ein Votum, ein Veto oder beides beschließen. Die Entscheidung wird mit
absoluter Mehrheit getroffen. Ein Votum ist eine nicht bindende Empfehlung.
Ein Veto hat, bei anderslautendem Beschluss der Gesamtversammlung, aufschiebende
Wirkung. Der Antrag kann erst bei der nächsten Versammlung erneut eingebracht
werden. Ein zweites Veto in der gleichen Sache ist nicht möglich.
§6 Politische Weiterbildung
Die politische Weiterbildung hat bei der GRÜNE JUGEND Berlin einen hohen Stel-
lenwert. Um aktiv gegen die diskriminierenden Strukturen unserer Gesellschaft
ankämpfen zu können, ist es wichtig, dass unsere Mitglieder für diese Ungerech-
tigkeiten sensibilisiert werden. Bei der Organisation und Planung von Veranstal-
tungen der GRÜNEN JUGEND Berlin ist darauf zu achten, dass es sich bei der Aus-
wahl von Referent*innen um eine annähernd gesellschaftlich repräsentative Be-
setzung handelt. Gerade von Diskriminierung betroffene Personen müssen für Bil-
dungsarbeit angemessen honoriert werden.
§7 Schlussbestimmungen
Durch die Abkürzung „MARE“ sind Menschen mit Antisemitismus und/oder Rassismus
Erfahrung bezeichnet. Die Selbstidentifikation ist dabei entscheidend. "MARE“
wird als Selbstbezeichnung respektiert und ernstgenommen. Der Begriff MARE“ ist
nicht als Fremdzuschreibung gedacht, d.h. wer MARE ist, wird nicht von
Außenstehenden entschieden, sondern nur von Betroffenen für sich selbst.
1. Da Menschen strukturell Antisemitismus und/oder Rassismus erfahren, möchten
wir Menschen mit Antisemitismus und/oder Rassismus-Erfahrung (MARE) fördern.
2. Unter Rassismus im Sinne dieses Statuts fällt insbesondere, aber nicht
ausschließlich, anti-Schwarzer, anti-muslimischer, antiasiatischer und anti-
slawischer Rassismus sowie Rassismus gegenüber Sinti*zze und Rom*nja.
§8 Rolle der Diversity Beauftragte*r bzw
Vielfaltspolitischen Sprecher*in
Der/die Vielfaltspolitische Sprecher*in der Grünen Jugend Berlin soll Mitglied
im
Landesvorstand sein und wird jährlich nach der Wahl des Landesvorstands ge-
wählt. Die Aufgaben sind:
- Die GRÜNEN JUGEND Berlin in dem Diversity Rat von Bündnis 90/Die Grünen
Berlin zu vertreten,
- Mindestens ein Weiterbildungsangebot für den Landesvorstand zu
vielfaltspolitischen Themen zu organisieren,
- Sich aktiv im Vielfaltspolitischem Team einbringen,
- Die Ansprechpersonen für Diskriminierungsfälle begleiten und unterstützen.