Veranstaltung: | Erste ordentliche Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Berlin 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 12 Inhaltliche Anträge |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.03.2023, 11:26 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A14NEU: Klimaschutz darf nicht heute an gestern scheitern. Denkmalschutz reformieren.
Antragstext
Für eine möglichst schnelle Klimaneutralität Berlins ist es essentiell, dass wir
sowohl mit der energetischen Sanierung, als auch dem Ausbau von Solaranlagen
vorankommen. Die Herausforderungen hierbei sind zahlreich: Fragmentierte
Eigentumsverhältnisse, unwillige Vermieter*innen, fehlendes Material und
Auslastung von Baufirmen/ fehlende Fachkräfte , sind nur ein paar der
Einschränkungen beim Klimaschutz im Gebäudesektor.
Ein zentrales Problem - gerade bei älteren Bauten - ist der Denkmalschutz: Der
Schutz von Stuck und alten Fassaden wird zu oft einer guten und schnellen
Sanierung vorgezogen. Ein schönes Erscheinungsbild gegenüber der Straße ist oft
wichtiger als Solaranlagen. Kurzum: Das Festhalten an gestern blockiert immer
wieder den klimagerechten Umbau unserer Stadt und gefährdet so das Wohl
zukünftiger Generationen.
Denkmalschutz klimagerecht gestalten.
Es kann gute Gründe geben, warum wir als Gesellschaft Gebäude für die Nachwelt
erhalten wollen. Doch wenn dieser Denkmalschutz dazu führt, dass es keine
Nachwelt mehr gibt, ist niemandem geholfen.
Für uns ist deshalb deutlich: Für die Klimaneutralität brauchen wir ein Umdenken
beim Denkmalschutz. Als GRÜNE JUGEND fordern wir darum, dass der Denkmalschutz
reformiert wird. Historische Gebäude sollen in ihrer Substanz weiterhin
geschützt werden, um klimaschädliche Neubauten zu vermeiden, darf der blinde
Schutz von historischen Fassaden nicht die Sanierung und Erneuerbare Energien
blockieren.
Da Klimaschutzmaßnahmen langfristig die Erde und damit auch das Denkmal
schützen, sind sie vorrangig.
Aktuell darf ein Denkmal nur verändert werden, wenn die Denkmalschutzbehörde dem
zustimmt. Für Maßnahmen der energetischen Modernisierung und der Erzeugung
erneuerbarer Energien soll das umgekehrte gelten: Klimaschutzmaßnahmen sind im
Normalfall zulässig. Eine Ausnahme wird allein für besonders schützenswerte
Denkmäler eingeführt. Besonders schützenswert sind Denkmäler, deren Erhalt in
einem besonders gesteigerten öffentlichen Interesse der Allgemeinheit liegt.
Dieses Kriterium darf von den Denkmalbehörden auf höchstens zehn Prozent der
bestehenden Denkmäler angewandt werden. Bei diesen besonders schützenswerten
Denkmälern sind Klimaschutzmaßnahmen zulässig, es sei denn, die Maßnahme
zerstört den innersten Kern dessen, was das Denkmal schutzwürdig macht. Bei
allen anderen Denkmälern ist ein Widerspruch der Denkmalbehörden bei
Klimaschutzmaßnahmen nicht möglich. Die Vergangenheit bringt uns nichts, wenn
wir kein Morgen haben.
Eine Denkmalschutzprüfung im Sinne des Klimaschutzes
Es ist unverständlich, dass klimaschädliche Infrastrukturen wie Autobahnen,
Autobahnbrücken, Parkhäuser, versiegelte Flächen und Flughäfen unter
Denkmalschutz gestellt werden dürfen. Dadurch zementieren wir nicht nur die
autogerechte Stadt, sondern verhindern Klimaschutz und Mobilitätswende.
Klimaschädliche Infrastruktur darf nicht weiter unter Schutz stehen. Als GRÜNE
JUGEND fordern wir, dass bei der Unterschutzstellung von Objekten auf ihre
Klimafreundlichkeit geprüft werden sollen. Genauso fordern wir, dass bereits
unter Denkmalschutz stehende klimaschädliche Infrastruktur ihren Schutz
verliert.
Begründung
Erfolgt mündlich