Das Vorkaufsrecht kann nur genutzt werden, wenn das Haus verkauft wird. Das wird es meiner Meinung nach nicht.
Die treuhänderische Enteignung geht glaube ich auch nur bei Leerstand, bzw. Zweckentremdung und auch das liegt nicht vor. Außerdem wäre bei der treuhänderischen Entiegnung das Haus gar nicht für immer enteignet sondern erstmal für einen bestimmten Zeitraum, in dem es saniert wird. (Hier bin ich ir aber nicht zu 100% sicher)
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