Veranstaltung: | Aktiventreffen zum Prozess 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Unsere Paper für das Wahlprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen |
Antragsteller*in: | Louis Krüger (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.07.2020, 12:37 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A10NEU2: Maßnahme: Geschlechtergerechte Toiletten und Umkleidekabinen an Schulen
Antragstext
Vorschlag von Klara Schedlich und Louis Krüger
Problemanalyse
- In Schule sind die sanitären Einrichtungen in der Regel nach männlich und
weiblich getrennt, es wird also ein binäres Geschlechtersystem
manifestiert. trans* und inter* Personen werden systematisch
diskriminiert. Damit liegt eine Verletzung des Grundgesetzes vor.
- Auch beim Schulneubau werden nur binäre sanitäre Einrichtungen geplant.
Veränderung
- Toiletten an Schulen werden umgewidmet und ab sofort nicht mehr einem
Geschlecht zugeordnet, sondern ihrer Funktion nach bezeichnet
- Bei den Umkleidekabinen muss es mindestens eine Einzelkabine geben
Negative Auswirkungen
- Bauliche Maßnahmen sind notwendig
Konkretes Ziel:
Zu Beginn des Schuljahres 22/23 muss jede Schule alle ihre Toiletten in Unisex-
Toiletten umgewandelt haben. Wie das geschieht, obliegt der Schulgemeinschaft.
Eine Möglichkeit ist die Bezeichnung der Toiletten nach Funktion (z.B. „Hier
findest du 3 Kabinen und 2 Pissoirs“). Im Rahmen dieser Umwandlung soll
langfristig auch darauf geachtet werden, dass die Funktion von Schultoiletten
als sichere Rückzugsorte (besonders für Mädchen und Frauen*), berücksichtigt und
anderweitig versichert wird.
Zu Beginn des Schuljahres 23/24 müssen in jedem Bezirk 50% der Schulen (oder von
einer Schule genutzte externe Sportstätte) über mindestens eine Einzel-
Umkleidekabine verfügen.
Zu Beginn des Schuljahres 24/25 müssen es 100% sein. Bezirke erhalten für die
Umbaumaßnahmen entsprechende Mittel. Externe Sportstätten sind bei der
Einrichtung von Einzel-Umkleidekabinen ebenfalls finanziell zu unterstützen.
Bei Schulneubau muss über eine Anpassung des Musterraumprogramms des Landes an
bundesrechtliche Regelungen zum Personenstand der ausschließliche Bau von
Unisex-Toiletten sowie der Bau von Einzel-Umkleidekabinen eingeplant werden.
Begründung
Ist im Antragstext entahlten.
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