Veranstaltung: | Aktiventreffen zum Prozess 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Unsere Paper für das Wahlprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen |
Antragsteller*in: | Louis Krüger (KV Berlin-Kreisfrei) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 19.07.2020, 18:37 |
A11: Maßnahme: Fonds für die Erprobung innovativer pädagogischer Konzepte
Antragstext
Vorschlag von Klara Schedlich und Louis Krüger
Problemanalyse
- Die Erprobung innovativer pädagogischer Konzepte verlangt einer Schule
viel ab und bindet im ersten Schritt mehr Ressourcen als die
Fortschreibung des status quo. Schulen werden so durch äußere Zwänge
zurückgehalten.
- Innovative pädagogische Konzepte werden deshalb insbesondere an
Privatschulen umgesetzt und mit diesen in Verbindung gebracht. Damit
kommen diese Konzepte vor allem privilegierten Kindern und Jugendlichen
zugute. Das steht einer Bildungsgerechtigkeit entgegen.
Veränderung
- Öffentliche Schulen müssen bei der Erprobung innovativer pädagogischer
Konzepte von außen unterstützt werden
Negative Auswirkungen
- Es kostet Geld und könnte zu einem Gefühl der Benachteiligung zwischen den
Schulen führen
Konkretes Ziel:
Es soll zum Schuljahr 22/23 ein Fonds aufgelegt werden, auf den sich Schulen mit
Projekten zu innovativen pädagogischen Konzepten bewerben können. Die
finanziellen Ressourcen kann die Schule sowohl in projektbezogene Personal- als
auch Sachmittel investieren. In der Senatsverwaltung wird eine Stelle
eingerichtet, die die Schulen bei der Umsetzung der Projekt begleitet.
Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet werden und eine Laufzeit von 3
Jahren betragen. Nach Beendigung der Evaluation sollen die Ergebnisse dem Senat
vorgelegt werden, welcher dann entscheidet, ob erprobte Lehr- und Lernmethoden
oder Strukturen in den staatlichen Schulbetrieb überführt werden.
Bei der Verteilung der Projekte soll darauf geachtet werden, dass dieses Geld
verschiedenen Bezirken zu Teil kommt. Gemeinschaftsschulen sowie Schulen mit
einem hohen Prozentsatz an Schüler*innen aus Familien mit mindestens einem
transferleistungsberechtigten Elternteil sollen bei der Vergabe bevorzugt
werden.
Begründung
Ist im Antragstext enthalten.
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Annkatrin Esser: