Veranstaltung: | Aktiventreffen zum Prozess 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Unsere Paper für das Wahlprogramm von Bündnis 90/ Die Grünen |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.07.2020, 21:32 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A8NEU: Deutsche Wohnen & Co enteignen
Antragstext
Maßnahme 2026
Wir unterstützen die Forderung der Initiative “Deutsche Wohnen und Co
enteignen”, auf Grundlage von GG Artikel 15, ca.240.000 Wohnungen in Berlin in
Gemeinschaftseigentum zu überführen.Dafür sollen alle Vermieter*innen bzw.
Unternehmen mit einem Bestand von mehr als 3000 Wohnungen enteignet werden. Um
die genaue Anzahl an Wohnungsunternehmen zu bestimmen, die vom Volksbegehren
betroffen wären, sollen weitere Recherchen zu den Eigentumsverhältnissen auf dem
Berliner Immobilienmarkt betrieben werden. Dafür soll der Senat Personal- und
Sachmittel zur Verfügung stellen, um über den Austausch mit dem Volksbegehren
Deutsche Wohnen & Co enteignen, MieterInnen bzw. Mieteninitiativen oder
Nichtregierungsorganisationen wie das Netzwerk Steuergerechtigkeit alle
betroffenen Unternehmen zu identifizieren.
Wir Grünen werden in der nächsten Legislaturperiode ein Gesetz zur
Vergesellschaftung nach Art. 15 GG erarbeiten.
Es soll eine “Anstalt öffentlichen Rechts”, nach dem Konzept von Deutsche Wohnen
und Co enteignen, gegründet werden, die diesen riesigen Wohnungsbestand im Sinne
der Mieter*innen, Angestellten und des Berliner Senats verwaltet.
Mit der Vergesellschaftung sollen die Mieten maximal 30 Prozent des
Bruttoeinkommens der Mieter*innen ausmachen.
Am Anfang kommt auf das Land Berlin wahrscheinlich eine relativ hohe
Entschädigungssumme von ca. 9 Mrd. € zu, die muss aber nicht sofort bezahlt,
sondern kann schrittweise über mehrere Jahrzehnte abbezahlt werden und durch die
Mieteinnahmen querfinanziert werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Wohnungsunternehmen, welche in den letzten
Jahren durch dreiste Spekulationen mit den Wohnungen von vielen Berliner*innen
viel Geld verdient haben, nicht auch noch dafür belohnt werden. Aus diesem Grund
darf die künstliche Preissteigerung der Wohnungen durch die Wohnungsunternehmen
keinen Einfluss auf die Entschädigungssumme für die Vergesellschaftung haben!
Ziel soll sein, den Unternehmen am Ende möglichst wenig Geld zu zahlen.
Mittel- bis langfristig kostet die Vergesellschaftung Berlin nichts, ganz im
Gegenteil: Berlin kann sogar Einsparungen verbuchen.
Das Land Berlin müsse zwar die Entschädigung vorerst über Kredite bedienen, da
sie aber im Laufe der Zeit über die Mieteinnahmen getilgt werden, entstehen
keine Mehrkosten für Berlin. Wenn über die Vergesellschaftung Sozialausgaben wie
Wohngeld, Kosten der Unterkunft beim ALG II oder Wohnkostenzuschüse beim BaföG
obsolet werden, entstehen Minderausgaben für Berlin. Die Vergesellschaftung
wirkt damit wie ein Konjunkturpaket.
Leistungslose Wertsteigerungen der Immobilien dürfen dabei nicht auf die
Entschädigungssumme aufgerechnet werden.
Vision 2050
Ausgehend von der Annahme, dass in der nächsten Legeslaturperiode 240.000
Wonungen in Gemeinschaftseigentum überführt werden, wollen wir, dass bis 2050
70% des Berliner Wohnungsbestandes gemeinwohlorientiert sind.
Langfristig soll dem Grundsatz "Wohnen ist ein Menschenrecht" gefolgt werden.
Das bedeutet, dass Häuser und Wohnungen kein Teil eines gewinnorientierten
Geschäftsmodells mehr sein dürfen. Wir wollen Häuser für Menschen, nicht für
Spekulant*innen. Deshalb gilt; Keine Profite mit der Miete!
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