Veranstaltung: | Aktiventreffen zum Prozess 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Unser Konzept für das Wahlkampfteam der GRÜNEN JUGEND Berlin für 2021 |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.07.2020, 21:29 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A5NEU: Das GJB-Wahlkampfteam fürs Superwahljahr 2021 -- Grundstruktur und Leitlinien
Antragstext
Für das Superwahljahr 2021 in Berlin wollen wir als GJ Berlin neben dem
Wahlkampf von Bündnis 90/Die Grünen unseren eigenen Wahlkampf auf allen drei
Ebenen – Bundestag (BTag), Abgeordnetenhaus (AGH) und
Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) – organisieren und durchführen. Dieser
Antrag stellt die Grundstruktur und Leitlinien dafür auf.
I. Aufteilung
Für die drei Wahlen wird ein für alle Wahlen gemeinsames Wahlkampfteam (Großes
Wahlkampfteam) gebildet. Das Große Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich in den
Bereichen als Plenum, in denen der Wahlkampf unabhängig von der jeweiligen Ebene
(BTag/AGH/BVV) dieselben Aufgaben birgt.
In den Bereichen, in denen sich die Arbeit je nach Ebene unterscheidet, gliedert
sich das Wahlkampfteam in drei kleine Wahlkampfteams und ein Wahlkampf-
SocialMedia-Team (SoMe).
Das Große Wahlkampfteam besteht aus bis zu zwölf gewählten Mitgliedern sowie
einer noch unbestimmten Zahl an weiteren Mitgliedern kraft Votums. Zudem können
Personen im Angestelltenverhältnisberatende Mitglieder werden.
Das Große Wahlkampfteam wählt zu seiner Organisation zwei interne Ämter.
1) Gewählte Mitglieder
Die bis zu zwölf gewählten Mitglieder des Großen Wahlkampfteams sind
für die drei kleinen Wahlkampfteams
bis zu vier Personen im BTag-Wahlkampfteam
bis zu vier Personen im AGH-Wahlkampfteam
bis zu drei Personen im BTag-Wahlkampfteam und
ein*e Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in.
2) Mitglieder Kraft Votums
Darüber hinaus werden auch diejenigen Personen Mitglied des GJB-Wahlkampfteams
2021, welche von der GJB ein Votum für eine Kandidatur für das AGH oder den BTag
erhalten (Mitglieder kraft Votums). Diese Personen werden auch Teil des
kleineren Wahlkampfteams (BTag-/AGH-Team) der Ebene, auf der sie kandidieren.
Von Mitgliedern kraft Votums wird erwartet, im Rahmen ihrer Kapazitäten an
Sitzungen des Großen und ihres kleinen Wahlkampfteams teilzunehmen und aktiv
mitzuarbeiten.
3) Personen im Angestelltenverhältnis
Der Landesvorstand kann bestimmen, dass
Personen im Angestelltenverhältnis mit der Grünen Jugend Berlin sowie
Personen im Angestelltenverhältnis mit Bündnis 90/Die Grünen Berlin, deren
hauptsächlicher Arbeitsort die Geschäftsstelle der Grünen Jugend Berlin
ist,
beratende Mitglieder des Wahlkampfteams werden. Diese haben weder aktives noch
passives Stimm- und Wahlrecht.
4) Ämter
Das Große Wahlkampfteam wählt bei seiner ersten Sitzung in geheimer Wahl aus
seiner Mitte
eine Person als Wahlkampfteamkoordinator*in,
eine Person als Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*n und
Von den beiden gewählten Personen darf nur eine gleichzeitig auch Mitglied des
Landesvorstandes sein. Keine der beiden gewählten Personen darf Mitglied kraft
Votums sein.
Ist die Schatzmeisterei der Grünen Jugend Berlin Mitglied des Großen
Wahlkampfteams, ist sie kraft Amtes auch Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*r.
In diesem Fall wird nur die Wahlkampfteamkoordinator*in gewählt. Diese darf dann
weder Mitglied des Landesvorstandes noch Mitglied kraft Votums sein.
5) Wahlkampf-SoMe-Team
Die/der Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in bildet mit drei weiteren Mitgliedern des
Großen Wahlkampfteams das Wahlkampf-SoMe-Team. Die drei weiteren Mitglieder
werden ebenfalls bei der ersten Sitzung des Großen Wahlkampfteams in geheimer
Wahl aus seiner Mitte gewählt.
Das Wahlkampf-SoMe-Teammuss in sich F*IT-quotiert sein. Jedes der drei weiteren
Mitglieder soll einem unterschiedlichen kleinen Wahlkampfteam angehören.
II. Aufstellung
Die Mitglieder des Großen Wahlkampfteams werden auf einer
Landesmitgliederversammlung nach den allgemeinen Vorschriften gewählt. Jedes
kleine Wahlkampfteam ist in sich F*IT-quotiert, der Platz der/des SoMe-
Beauftragten ist offen. So sind von den gewählten Mitgliedern des Großen
Wahlkampfteams mindestens die Hälfte F*IT-Personen.
In jedem der drei kleinen Wahlkampfteams ist ein Platz einem Mitglied des
Landesvorstandes vorbehalten. Auf die weiteren drei Plätze in jedem kleinen
Wahlkampfteam dürfen Mitglieder des Landesvorstandes nicht kandidieren. Der/die
Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in darf, muss aber nicht Mitglied des
Landesvorstandes sein. So sind von den gewählten Mitgliedern maximal ein Drittel
Mitglieder des Landesvorstandes.
Der Landesvorstand nominiert für jede der drei kleinen Wahlkampfteams dasjenige
Mitglied des Landesvorstandes, das sich auf den reservierten Platz bewirbt.
Mindestens zwei der nominierten drei Personen müssen F*IT-Personen sein.
Die aus dem Landesvorstand nominierten Personen müssen jeweils vor der Wahl der
Plätze des kleinen Wahlkampfteams, für das sie nominiert werden, erklären, ob
sie sich auf einen F*IT-Platz oder einen offenen Platz bewerben. Wird ein F*IT-
Platz ausgewählt, so wird der erste F*IT-Platz des kleinen Wahlkampfteams für
andere Bewerbungen gesperrt; entsprechendes gilt für offene Plätze.
Votenträger*innen, die ihre Voten schon vor der Wahl der gewählten Plätze des
Wahlkampfteams erhalten, werden erst mit der Wahl aller Mitglieder ihres kleinen
Wahlkampfteams Mitglied desselben, entsprechendes gilt für das Große
Wahlkampfteam. Erhalten Personen erst nach Wahl der gewählten Mitglieder des
Wahlkampfteams Voten, werden sie auch erst nach Erhalt ihres Votums
Wahlkampfteammitglied kraft Votums.
Der Landesvorstand kann entscheiden, die Wahl der vier Mitglieder des BTag-
Wahlkampfteams (1. und 2.) auf einer früheren Landesmitgliederversammlung
stattfinden zu lassen als die Wahl der restlichen Mitglieder (3. bis 7.). In
diesem Fall arbeitet das BTag-Wahlkampfteam innerhalb seines Aufgabenbereiches
bis zur Bildung des großen Wahlkampfteams selbstständig. Das Große Wahlkampfteam
bildet sich in diesem Fall mit seinen Plenumsaufgaben erst mit dem Hinzukommen
aller weiteren gewählten Mitglieder.
III. Aufgaben
1) Plenum des Großen Wahlkampfteams
Das Plenum des Großen Wahlkampfteams arbeitet grundsätzlich zu allen Bereichen
des Wahlkampfs, die nicht den kleinen Wahlkampfteams oder dem Wahlkampf-SoMe-
Team zugewiesen sind oder vom Plenum zugewiesen werden.
Dies sind insbesondere die Bereiche, die sich im Wahlkampf nicht oder nicht
erheblich zwischen dem Wahlkampf auf den verschiedenen Ebenen unterscheiden,
insbesondere
Organisation und Bestellung von Wahlkampfmaterialien (Flyer, Sticker,
Giveaways etc.)
Flyer- und Stickergestaltung mit allgemeinen GJ-Motiven und -Forderungen
Straßenwahlkampf
Wahlkampfaktionen und -veranstaltungen (zB Wahlkampfauftakt, Wahlparty
o.ä.)
Workshops/Schulungen für Kandidat*innen.
2) Wahlkampfteamkoordinator*in
Die/der Wahlkampfteamkoordinator*in ist hauptsächlich zuständig dafür,
regelmäßige Sitzungen des Großen Wahlkampfteams zu organisieren. Ihre Aufgaben
orientieren sich an denen der Politischen Geschäftsführung im Landesvorstand.
Sie darf jedoch nur Aufgaben wahrnehmen, die sich auf das Wahlkampfteam
beziehen.
3) Wahlkampfteamfinanzverantwortliche*r
Die/der Wahlkampfteamfinanzverantwortliche ist zuständig dafür, in enger
Abstimmung mit der Schatzmeisterei der Grünen Jugend Berlin das Budget des
Großen Wahlkampfteams sowie der einzelnen Einheiten zu kontrollieren und
Ausgaben einzureichen. Sind die Wahlkampfschatzmeisterei und die Schatzmeisterei
der Grünen Jugend Berlin personenidentisch, ist ihre Aufgabe, das Budget des
Großen Wahlkampfteams sowie der einzelnen Einheiten zu kontrollieren.
4) BTag-Wahlkampfteam
Das BTag-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur den
Bundestagswahlkampf in Berlin betreffen, insbesondere
Übertragen des Bundestagswahlprogrammes des GJ-Bundesverbandes auf den
Berliner Bundestagswahlkampf und/oder Erarbeiten eines eigenen
berlinbezogenen Bundestagswahlprogramms oder eines GJB-eigenen
Forderungskataloges
Erstellen eines GJB-eigenen Forderungskatalogesaus bestehenden GJB-
Beschlüssen und auf Berlin angepassten Forderungen aus dem
Bundestagswahlprogrammes des GJ-Bundesverbandes
Flyer- und Stickergestaltung zu Bundestagswahlkampfthemen
Personalisierter Wahlkampf für GJB-Votenträger*innen, die für den
Bundestag kandidieren.
5) AGH-Wahlkampfteam
Das AGH-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur den
Abgeordnetenhauswahlkampf betreffen, insbesondere
Erarbeiten eines GJB-eigenen Forderungskataloges aus bestehenden GJB-
Beschlüssen
Flyer- und Stickergestaltung zu Abgeordnetenhauswahlkampfthemen
Personalisierter Wahlkampf für GJB-Votenträger*innen, die für das AGH
kandidieren.
6) BVV-Wahlkampfteam
Das BVV-Wahlkampfteam arbeitet grundsätzlich zu den Bereichen, die nur die BVV-
Wahlen in den Bezirken betreffen, insbesondere
Koordination mit und zwischen den BVV-Wahlkampfverantwortlichen der
Bezirksgruppen der GJB und den Kreisverbänden von Bündnis 90/Die Grünen
Berlin
Mobilisierung von BVV-Kandidat*innen
Personalisierter Wahlkampf für GJB-Aktive, die für BVVen kandidieren
7) Wahlkampf-SoMe-Team
Das Wahlkampf-SoMe-Team gestaltet den digitalen Wahlkampf und die
Wahlkampfpräsenz in den Sozialen Medien. Es gestaltet in enger Abstimmung mit
denen für Soziale Medien im Landesvorstand zuständigen Personen den Auftritt des
Wahlkampfteams in allen Soziale Medien der GJB. Den Mitgliedern ist für die
Dauer des Wahlkampfs Zugang zu den Konten der GJB auf Sozialen Medien zu geben.
Der/die Wahlkampf-SoMe-Koordinator*in koordiniert Treffen des Wahlkampf-SoMe-
Teams und ist hauptverantwortlich für den Kontakt zu denen für Soziale Medien im
Landesvorstand zuständigen Personen.
IV. Sonstiges
Abstimmungen im Plenum des Großen Wahlkampfteams und in den kleinen
Wahlkampfteams bestimmen sich nach den allgemeinen Vorschriften.
Sitzungen finden grundsätzlich nur GJB-mitgliederöffentlich (d.h. unter
Ausschluss von Personen, die nicht Mitglied der GJB sind) statt. Die Teilnahme
anderer Personen ist nur auf Einladung gestattet. In begründeten Fällen darf das
Wahlkampfteam intern tagen, d.h. nur unter Anwesenheit der Mitglieder (I. 1-3).
Begründung
Erfolgt mündlich.
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