<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><atom:link href="https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/feedamendments" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <title>2. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Berlin: Änderungsanträge</title>
            <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/feedamendments</link>
            <description></description>
            <image>
                <url>https://gjberlin.antragsgruen.de/fruehjahrlmv2026/page/files/GJ_Berlin_Logo+Gr%C3%BCn.png</url>
                <title>2. Landesmitgliederversammlung 2026 der GRÜNEN JUGEND Berlin: Änderungsanträge</title>
                <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/feedamendments</link>
            </image><item>
                        <title>Ä2 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109968</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 23.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109968</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 409 bis 411 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Die Satzung wurde am 1. März 2026 beschlossen. Zeitgleich tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Die Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz und zum Landesausschuss werden durch die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verkürzt sich entsprechend. Die Rechnungsprüfung wird durch die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung 2028 neugewählt, die Amtszeit verlängert sich entsprechend. Das Bildungsteam wird durch die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verkürzt sich entsprechend</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>erfolgt mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 24 Oct 2026 09:49:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109963</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 24.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109963</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 256 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(12) Das Bildungsteam, das Vielfaltspolitische Team und das FLINTA*- und genderpolitische Team sind an das Arbeitsprogramm der GRÜNEN JUGEND Berlin gebunden. Sie treffen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Die Teammitglieder, die zugleich dem Landesvorstand angehören, haben dem Landesvorstand innerhalb von sieben Tagen über die Entscheidungen zu berichten. Der Landesvorstand kann diesen Entscheidungen mit einer einfachen Mehrheit widersprechen. Dem Team stehen die Ressourcen für ihre Arbeit zur Verfügung.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Wir haben uns in Rücksprache mit den Antragsstellenden nochmal entschieden, den Antrag ein wenig klarer zu machen und eventuelle Widersprüche in der Satzung aufzuheben. Uns war es besonders wichtig, das Anliegen der Antragsstellenden, dass teilweise Unklarheiten bestehen, wer in Teams was entscheiden kann und welche Rolle der Landesvorstand dort spielt, nach vorne zu stellen. Nur in Ausnahmefällen soll der Landesvorstand in seiner Mehrheit Entscheidungen aus den Teams widersprechen können.</p>
<p>Auf folgende Änderungen haben wir uns geeinigt: So soll der Antrag nur für Teams und nicht für Fachforen gelten, da Fachforen als selbstorganisierte Gremien nicht Widerspruch aus dem Landesvorstand unterliegen sollten. Außerdem haben wir nochmal klar gestellt, dass die Teams in ihrer selbstständigen Arbeit vor allem an unser Arbeitsprogramm gebunden sind, was wir uns als Grüne Jugend selbst gegeben haben. Wir haben die Frist von der Umsetzung zu nach einer Entscheidung geändert, da so noch mit genügend Vorlauf z.B. vor Veranstaltungen anders geplant werden kann. Außerdem haben wir den Antrag vereinfacht und verkürzt, um in einer Satzung nicht zu kleinteilig unsere Arbeitsweise zu regeln.</p>
<p>Des Weiteren haben wir uns an der geltenden Praxis orientiert, dass der Landesvorstand inhaltliche Punkte mit einer einfachen Mehrheit entscheidet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 24 Oct 2026 09:07:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109944</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 23.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109944</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 409 bis 411 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Die Satzung wurde am 1. März 2026 beschlossen. Zeitgleich tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Die Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz und zum Landesausschuss werden durch die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verkürzt sich entsprechend. Das Bildungsteam wird durch die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verkürzt sich entsprechend</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 23 Oct 2026 22:40:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109210</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 09.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109210</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 409 bis 411 einfügen:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) </ins>Die Satzung wurde am 1. März 2026 beschlossen. Zeitgleich tritt die bisher gültige Satzung außer Kraft<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<br>(2) Die Delegierten zur Landesdelegiertenkonferenz und zum Landesausschuss werden durch die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verkürzt sich entsprechend. Die Rechnungsprüfung wird durch die erste ordentliche Landesmitgliederversammlung 2028 neugewählt, die Amtszeit verlängert sich entsprechend. Das Bildungsteam wird durch die zweite ordentliche Landesmitgliederversammlung 2027 neugewählt, die Amtszeit verlängert sich entsprechend</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 10 Oct 2026 09:53:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S7 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109192</link>
                        <author>FLINTA* Vollversammlung (dort beschlossen am: 06.06.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109192</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 553 bis 554 einfügen:</h4><div><p>Wir verwenden die Schreibweise Frauen*, um darauf hinzuweisen, dass die Kategorie „Frau“ sozial konstruiert ist.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>§ 9 FLINTA*-Treffen in den Kreisverbänden<br>(1) Jeder Kreisverband ist verpflichtet, mindestens einmal pro Quartal ein FLINTA*-Treffen durchzuführen.<br>(2) FLINTA*-Treffen sind Zusammenkünfte, die ausschließlich für Frauen, Lesben, inter-, nicht-binäre, trans* und agender Personen zugänglich sind. Sie dienen der Vernetzung, dem gegenseitigen Empowerment sowie der Schaffung eines sicheren Raumes.<br>(3) Das FLINTA*-Treffen kann gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Kreisverbänden durchgeführt werden. Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt für alle beteiligten Kreisverbände als erfüllt.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Viele Kreisverbände führen bereits FLINTA*-Treffen durch, aber ohne satzungsmäßige Grundlage ist das von einzelnen Personen abhängig und nicht dauerhaft gesichert. Wir wollen FLINTA*-Treffen als festen Bestandteil aller Kreisverbände verankern, damit alle FLINTA*-Mitglieder der Grünen Jugend Berlin Zugang zu einem sicheren Vernetzungsraum haben, verlässlich und ohne Ausnahmen.</p>
<p>Antrag wurde schon auf FLINTA* Vollversammlung beschlossen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 17:10:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S6 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109171</link>
                        <author>Kevin Lucas Simon, Josefine Haase</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109171</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 256 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(12) Folgende Gremien arbeiten in Kooperation mit dem Landesvorstand, jedoch sind in ihrer Funktion autonom:<br><br>– Die Fachforen (§8 dieser Satzung)<br>– Das Bildungsteam (§9 dieser Satzung)<br>– Das FLINTA* und genderpolitisches Team (§6 FLINTA*-Statut)<br>– Das vielfaltspolitisches Team (§3 Vielfaltsstatut)<br><br>Der Landesvorstand darf diese Autonomie nicht einschränken. Vorhaben dieser Gremien sowie die Nutzung der ihnen zugeordneten Ressourcen gelten als angenommen, wenn sie dem Landesvorstand mindestens sieben Tage vor der geplanten Umsetzung in Textform angekündigt wurden. Ressourcen sind insbesondere Zugänge zu digitalen Kommunikationskanälen, Mittel im Rahmen des Haushaltsplans und Arbeitsmaterial.<br><br>Der Landesvorstand kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Dies bedarf der namentlichen Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der amtierenden Mitglieder des Landesvorstands, ist in Textform zu begründen und dem jeweiligen Gremium unverzüglich mitzuteilen. Ein Widerspruch, der diese Mehrheit nicht erreicht, ist unwirksam. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung, das Vorhaben kann, einmalig überarbeitet, erneut innerhalb von sieben Tagen angekündigt werden. Erfolgt gegen die überarbeitete Fassung erneut ein Widerspruch, ist das Vorhaben endgültig abgelehnt andernfalls gilt es nach Fristablauf von sieben Tage als angenommen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der GJ Berlin haben wir neben dem Landesvorstand verschiedene Gremien, die zu ihren zugewiesenen Bereichen Dinge erarbeiten können, um uns politisch als Verband voranzubringen. Deren Mitglieder wählen wir basisdemokratisch in den LMVs und schenken unseren Vertrauen, dass sie eigenständig ihre Ideen einbringen und umsetzen können.</p>
<p>In der Praxis könnte es vorkommen, dass einzelne Landesvorstandsmitglieder die Arbeit der Gremien einschränken, indem sie Zugänge blockieren beziehungsweise nicht genehmigen, was zu Frust der engagierten Gremienmitglieder führen würde. Das wäre besonders schade, wenn ganze Arbeiten bereits umgesetzt wurden und diese erst am Ende abgelehnt werden.</p>
<p>Jedoch ist in unserer Landessatzung nicht geregelt, dass der Landesvorstand so ein Veto-Recht besitzt und überhaupt blockieren darf. Dieser Antrag schließt diese Lücke und setzt folgende Punkte um:</p>
<ol>
<li>Unabhängigkeit der Gremien FINTA*-, VielPo-, Bildungsteam und Fachforen.</li>
<li>Konkreter Schutz vor Blockade durch einzelne LaVo Personen.</li>
<li>Koordiniertes Widerspruchsrecht des Landesvorstands, wenn sich davon mindestens 2/3 namentlich bekennt und dem Gremium schriftlich einen Grund gibt. Tut sie das nicht innerhalb von 7 Tagen, sind die Arbeiten automatisch genehmigt und das Widerspruchsrecht verfällt.</li>
</ol><p>Das Quorum orientiert sich an der bestehenden Finanzordnung, wo 2/3 des Landesvorstands zustimmen muss, um finanzielle Ausnahmen genehmigen zu können (§11 Abs. 3, §12 Abs. 6, §13 Abs. 5 Finanzordnung).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 08 Oct 2026 12:37:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S5 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109155</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 05.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109155</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 127 einfügen:</h4><div><p>(2) Sie tagt in der Regel zweimal jährlich, bei Bedarf öfter.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die Landesmitgliederversammlung findet in Präsenz, hybrid oder in zu begründenden Ausnahmefällen digital statt.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 190 bis 191 einfügen:</h4><div><p>Einladungsfrist von einer Woche. Die Dringlichkeit muss als erster Tagesordnungspunkt auf dem Aktiventreffen beschlossen werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Landesmitgliederversammlung.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Am allerliebsten sehen wir uns alle natürlich in Präsenz und verbringen so Zeit miteinander. Das soll auch so bleiben.<br>
Die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass es Ausnahmesituationen gibt, in denen das nicht möglich ist. Trotzdem müssen in diesen Zeiten Entscheidungen (etwa über unsere Finanzen oder den Landesvorstand) getroffen werden. Darauf müssen wir vorbereitet sein und schaffen deshalb die Möglichkeit, dass unsere Landesmitgliederversammlungen auch digital stattfinden können. Dazu braucht es aber einen zu begründenden Ausnahmefall.<br>
Digitale (und hybride) Parteitage sind seit einer Änderung des Parteiengesetzes während der Corona-Pandemie inzwischen auch rechtlich möglich (§ 9 Abs. 1 PartG). Diese Regelung soll mit dieser Änderung in unsere Satzung übernommen werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 15:45:52 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S4 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109154</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 07.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109154</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 872:</h4><div><p>(2) Die Höhe der Honorare kann bis zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">250</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">450</ins> Euro betragen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Anpassung an Inflation, da dies seit jahren nicht mehr geändert wurde.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 07 Oct 2026 15:35:34 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S3 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109090</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 05.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109090</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 504 bis 510:</h4><div><p>(1) Das FLINTA*- und genderpolitische Team besteht aus der*dem FLINTA*- und genderpolitischen Sprecher*in im Landesvorstand und<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> zwei </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>drei </ins>weiteren Mitgliedern, die nicht dem Landesvorstand angehören. Die*der FLINTA*- und genderpolitische Sprecher*in und die weiteren Mitglieder werden durch die Landesmitgliederversammlung gewählt<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">. Alle Mitglieder des FLINTA*- und genderpolitischen Teams müssen FLINTA*-Personen sein</del>. Sollten in der laufenden Amtszeit Menschen zurücktreten, kann der Landesvorstand in Kooperation mit dem </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Das FLINTA Team hat jährlich sowohl die FLINTA-VV* (Satzungsgemäß) und das FLINTA*-WE (machen wir jährlich) zu organisieren, was einen hohen Arbeitsaufwand mit sich zieht. Die Erweiterung soll auch über die Veranstaltungen hinauß dafür sorgen, das regelmäßig FLINTA*-Arbeit und Unterstützung gewährleistet werden kann. Zudem soll die Größe auf die Größe von anderen Teams angepasst werden.</p>
<p>Mit der Vergrößerung sollen zudem auch cis-männlichen Personen, Arbeit zu übernehmen und FLINTA*-Personen zu entlasten. Denn insb. Arbeit zu solidarischer Männlichkeit darf nicht an FLINTA*-Personen hängen bleiben. Selbstverständlich bleiben mögliche cis-männliche Mitglieder von FLINTA*-Safe(r) Spaces weiterhin ausgeschlossen</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 19:13:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109089</link>
                        <author>Landesvorstand GRÜNE JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 05.10.2026)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/109089</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 771 bis 773:</h4><div><p>(1) Die*Der Schatzmeister*in ist verpflichtet, spätestens sechs Wochen vor der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ersten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zweiten</ins> ordentlichen Landesmitgliederversammlung des Folgejahres den Rechnungsprüfer*innen den Jahresabschluss vorzulegen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. Sollte es nicht möglich sein, einen finalen Jahresabschluss vorzulegen, kann in begründeten Ausnahmefällen ein vorläufiger Jahresabschluss vorgelegt werden. Der finale Jahresabschluss muss, sobald er vorliegt, auf der anschließenden Landesmitgliederversammlung vorgelegt werden</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 776 bis 777:</h4><div><p>(3) Die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">erste</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zweite</ins> ordentliche Landesmitgliederversammlung des Folgejahres entscheidet auf Grundlage des Rechnungsprüfungsberichts über die finanzielle </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der Vergangenheit konnte kein korrekter Jahresabschluss vorgelegt werden, da wir die Personalkosten erst von den Grünen bekopmmen, und wir die wenn erst im Herbst bekommen, teilweise aber auch erst im Jahr später. Deswegen verschieben wir das auf den Herbst, mit der Möglichkeit der Rechnungsprüfung auch einen vorläufigen Jahresabschluss vorzulegen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 05 Oct 2026 18:37:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Berlin</title>
                        <link>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/108844</link>
                        <author>Kevin Lucas Simon (GJB Tempelhof-Schöneberg)</author>
                        <guid>https://gjberlin.antragsgruen.de/2LMV2026/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Berlin-41782/108844</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_62509_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 62 bis 64:</h4><div><p>(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Berlin kann jede natürliche Person sein, die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das 28. Lebensjahr </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die nach der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bundesverband für die Mitgliedschaft geltende<br>Altersgrenze </ins>nicht <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">beendet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">überschritten</ins> hat und sich zu den Zielen der GRÜNEN JUGEND Berlin bekennt. Näheres wird durch die Bundessatzung geregelt.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 97 bis 98:</h4><div><p>(7) Die Mitgliedschaft endet <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">am 28. Geburtstag</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mit dem Erreichen der in der Satzung der GRÜNEN JUGEND Bundesverband für die Mitgliedschaft festgelegten Altersgrenze</ins>, durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist gegenüber dem Landesverband in Textform zu erklären. </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1076 bis 1078:</h4><div><p>(1) Um ein Votum können sich alle bewerben, die <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">die nach der Satzung der GRÜNEN<br>JUGEND Bundesverband für die Mitgliedschaft geltende Altersgrenze nicht<br>überschritten </ins>haben. Sie sollten Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Berlin sein oder sich im Umfeld des Verbandes engagiert haben.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Berlin ist untrennbar mit der Mitgliedschaft im Bundesverband verknüpft. Wer hier Mitglied ist, ist zugleich Mitglied des Bundesverbands (Landessatzung §3 Absatz 5).<br>
<br>
Der Bundesverband schreibt das Ende der Mitgliedschaft mit 28 Jahren vor (Bundessatzung §4 Absatz 1), gleichzeitig untersagt einen Widerspruch der Satzung mit den der untergeordneten Landes- und Kreisverbänden (Bundessatzung §3 Absatz 3).<br>
<br>
Im Fall einer Änderung des Maximalalters auf Bundesebene, wie z.B. der Satzungsänderungsantrag S07 im 60. Bundeskongresses es vorschlägt, entsteht eine Inkonsistenz mit der Landessatzung, die zwar rein redaktioneller Natur ist, aber reale Folgen hat. So macht jede Altersänderung auf Bundesebene automatisch eine Satzungsänderung auf Landesebene notwendig. Geschieht das nicht zeitnah, so verlieren Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Berlin die Mitgliedschaft in dem Landesverband, obwohl sie laut Bundessatzung eigentlich noch dazugehören dürften.</p>
<p>Dieser Antrag löst das Problem strukturell, statt nur den aktuellen Stand zu übernehmen. Die Altersgrenze wird nicht mehr als feste Zahl verankert, sondern als Verweis auf die geltende Altersgrenze der Bundessatzung. Damit folgt die GRÜNE JUGEND Berlin automatisch jeder zukünftigen Entscheidung der Bundesmitgliederversammlung, ohne dass es dafür jedes Mal ein Satzungsänderungsantrag auf Landesebene benötigt.<br>
<br>
Dieser Antrag trifft bewusst keine Aussage über die Altersgrenze an sich. Diese Debatte wird im Bundeskongress geführt und entschieden. Unabhängig vom Ausgang der Debatte stellt dieser Antrag sicher, dass die GRÜNE JUGEND Berlin auch in Zukunft konsistent mit dem Bundesverband bleibt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 02 Oct 2026 19:08:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>