Am allerliebsten sehen wir uns alle natürlich in Präsenz und verbringen so Zeit miteinander. Das soll auch so bleiben.
Die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass es Ausnahmesituationen gibt, in denen das nicht möglich ist. Trotzdem müssen in diesen Zeiten Entscheidungen (etwa über unsere Finanzen oder den Landesvorstand) getroffen werden. Darauf müssen wir vorbereitet sein und schaffen deshalb die Möglichkeit, dass unsere Landesmitgliederversammlungen auch digital stattfinden können. Dazu braucht es aber einen zu begründenden Ausnahmefall.
Digitale (und hybride) Parteitage sind seit einer Änderung des Parteiengesetzes während der Corona-Pandemie inzwischen auch rechtlich möglich (§ 9 Abs. 1 PartG). Diese Regelung soll mit dieser Änderung in unsere Satzung übernommen werden.
| Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Berlin (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
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| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 15:45 |
