Die Mitgliedschaft in der GRÜNEN JUGEND Berlin ist untrennbar mit der Mitgliedschaft im Bundesverband verknüpft. Wer hier Mitglied ist, ist zugleich Mitglied des Bundesverbands (Landessatzung §3 Absatz 5).
Der Bundesverband schreibt das Ende der Mitgliedschaft mit 28 Jahren vor (Bundessatzung §4 Absatz 1), gleichzeitig untersagt einen Widerspruch der Satzung mit den der untergeordneten Landes- und Kreisverbänden (Bundessatzung §3 Absatz 3).
Im Fall einer Änderung des Maximalalters auf Bundesebene, wie z.B. der Satzungsänderungsantrag S07 im 60. Bundeskongresses es vorschlägt, entsteht eine Inkonsistenz mit der Landessatzung, die zwar rein redaktioneller Natur ist, aber reale Folgen hat. So macht jede Altersänderung auf Bundesebene automatisch eine Satzungsänderung auf Landesebene notwendig. Geschieht das nicht zeitnah, so verlieren Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Berlin die Mitgliedschaft in dem Landesverband, obwohl sie laut Bundessatzung eigentlich noch dazugehören dürften.
Dieser Antrag löst das Problem strukturell, statt nur den aktuellen Stand zu übernehmen. Die Altersgrenze wird nicht mehr als feste Zahl verankert, sondern als Verweis auf die geltende Altersgrenze der Bundessatzung. Damit folgt die GRÜNE JUGEND Berlin automatisch jeder zukünftigen Entscheidung der Bundesmitgliederversammlung, ohne dass es dafür jedes Mal ein Satzungsänderungsantrag auf Landesebene benötigt.
Dieser Antrag trifft bewusst keine Aussage über die Altersgrenze an sich. Diese Debatte wird im Bundeskongress geführt und entschieden. Unabhängig vom Ausgang der Debatte stellt dieser Antrag sicher, dass die GRÜNE JUGEND Berlin auch in Zukunft konsistent mit dem Bundesverband bleibt.
